Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.10
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben im letzten Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss wieder eine Vielzahl von Petitionen und Bürgerinitiativen mit ganz unterschiedlichen Themen auf der Tagesordnung gehabt. Man sieht also: Es gibt immer noch sehr viele engagierte Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, was ich sehr positiv finde, und wir freuen uns, glaube ich, über jede Anregung, die zu uns ins Haus kommt. Auch wenn man inhaltlich manchmal unterschiedlicher Meinung sein kann, denke ich, sind es alle Petitionen und Bürgerinitiativen wert, diskutiert zu werden.
Nur findet diese Diskussion meiner Meinung nach nicht ausreichend statt. Ich möchte das am Beispiel einer Petition erklären, die wir das letzte Mal dabei hatten. Das ist die Petition „FLÜSSE-voller-Leben“, wo es einigen NGOs, Umweltorganisationen darum geht, dass bestimmte Fließgewässer in Österreich geschützt werden, sodass man keine Wasserkraftwerke oder sonstigen Dinge in jedes Fließgewässer bauen kann, sondern zum Beispiel sehr sensible Naturschutzgebiete davor geschützt werden.
Diese Petition wurde leider nur zur Kenntnis genommen und nicht in den Umweltausschuss gebracht. Als Vorsitzende des Umweltausschusses hat mir das sehr leidgetan, weil wir gerade in der letzten Sitzung dieses Thema dort debattiert haben und die Stellungnahme des Herrn Landwirtschaftsministers der Petition eigentlich widersprochen hat. Ich glaube, es wäre eine sehr wichtige Anregung für die Mitglieder des Umweltausschusses gewesen, wenn wir die Meinung vieler Bürger und Bürgerinnen im Ausschuss gehabt hätten und diese dort mitdiskutieren hätten können.
Es ist schon mein Appell an die Regierungsfraktionen, nicht zu unterscheiden, von wem eine Petition kommt – ob sie von einem Oppositionsabgeordneten oder einem Regierungsabgeordneten kommt –, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen auch tatsächlich in einen Ausschuss zu bringen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Aubauer, Dr. Cap und Mag. Wurm.)
Wir sollten froh sein, wenn Menschen mit ihren Anregungen zu uns kommen – vor allem auch, wenn es junge Menschen sind. Ich war kürzlich, erst letzte Woche, mit Jugendlichen bei der Frau Präsidentin, wir sind dort sehr herzlich empfangen worden. Da ist es um ein Plastiksackerlverbot gegangen, für das sich Zehntausende Menschen eingesetzt haben, sich Jugendliche engagieren.
Ich möchte auch jetzt schon einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen richten – das werden wir im nächsten Petitionsausschuss auf der Tagesordnung haben –: Das Plastiksackerlverbot ist ein wichtiges Symbol für die Umweltpolitik in Österreich, mit der es ja leider nicht zum Besten steht. Mein Appell an Sie: Nehmen wir bitte dieses Engagement der Jugendlichen auch ernst, um da etwas weiterzubringen und vor allem um ihr Engagement für die Umweltpolitik im Speziellen, aber vor allem auch ihr politisches Interesse aufrechtzuerhalten.
Was ich schon auch kritisch sehe, ist das Instrument der Petition generell, so wie es jetzt angewandt wird – die Obfrau Haubner hat es schon angesprochen. Es ist eigentlich schon ein bisschen bedenklich, wenn ich als BürgerIn zuerst einmal zu einem Abgeordneten, zu einer Abgeordneten gehen muss, um eine Petition an das Parlament richten zu können. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Das verstehe ich nicht unter Kontakt auf Augenhöhe. Als Abgeordnete, denke ich mir, kann ich jederzeit einen Antrag stellen, wenn ich hier ein Thema behandeln möchte.
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