und dergleichen zu bestehen – oder man hat viel Geld, um entweder ins Ausland zu gehen oder eines der immer häufiger und zahlreicher werdenden Projekte im privaten Studienbereich zu konsumieren. Oder man hat schlichtweg Pech gehabt – Pech gehabt wie viele Tausende junge Leute, die heuer studieren möchten, die jahrelang, jahrzehntelang gehört haben, dass Österreich ein Land ist, in dem jeder studieren kann, in dem die Universitäten offen sind, in dem an den Universitäten Gerechtigkeit, Chancengleichheit herrscht.
In Österreich ist es heute so, dass es ein enormes Hasardspiel ist, zu studieren. Das ist leider die Realität. Der Widerspruch zwischen dem tatsächlichen Anspruch und der Realität ist enorm groß geworden. Haben wir in den vergangenen Jahren, wie gesagt, den jungen Leuten noch vorgegaukelt, dass es sozial, solidarisch, gerecht und in geordneten Bahnen zugeht, ist die Realität heute, wie wir alle wissen, eine ganz andere. Es kann eben nicht mehr jeder studieren, und es regiert heute in der Hochschulpolitik nicht Chancengleichheit, nicht Solidarität, nicht Leistung und auch nicht die Exzellenz, sondern es regiert leider der Rotstift.
Es ist heute, wenn wir dieses Gesetz, über das wir hier abstimmen sollen, vorgelegt bekommen, in gewissem Sinn eine Zumutung, wenn wir uns den Inhalt anschauen. Es wird von den Rednern der Koalition immer wieder betont, dass wir einfach akzeptieren müssen, dass es Knock-out-Prüfungen gibt. Ich sage: Das müssen wir nicht! Wenn wir schon einen geordneten Zugang wollen, dann müssen wir das am Beginn eines Studiums machen. Das heißt, wir müssen eine echte Eingangsphase mit einer Zugangsprüfung – im schlimmsten Fall und im einfachsten Fall – installieren. Diese wird bestanden, oder sie wird nicht bestanden. Aber wir können doch den jungen Menschen nicht zumuten, dass wir sie heute mit einer sogenannten verpflichtenden Beratung vorführen, einer verpflichtenden Beratung, die nicht das bringen wird, was im Gesetz steht, was man im Gesetz verspricht.
Ich glaube auch, dass die Studieneingangsphase, über die wir hier sprechen, die im Gesetz drinnen steht, nichts anderes ist als eine Art eines Aufnahmeverfahrens, eines verstärkten Aufnahmeverfahrens an den einzelnen Instituten, und sie bedeutet im schlimmsten Fall ein Jahr Verlust für die jungen Menschen. Dieses Jahr deswegen, weil sie einmal wiederholen dürfen. Ich finde das in keinster Weise zumutbar. Es ist schlichtweg eine Knock-out-Prüfung. Ich bin auch der Meinung, man sollte, wenn man ein solch großes Projekt wie den Zugang und überhaupt die Wissenschaft und die Hochschulpolitik angeht, zuerst die Struktur der Strategie festlegen – und nicht, so wie es momentan stattfindet, dass wir kleine Korrekturen machen, wo sich im Nachhinein herausstellt, dass es doch nicht der richtige Weg war.
Ich würde bitten, dass Sie nicht dem offensichtlichen Konzept folgen: Heute stehen wir am Abgrund, aber es macht nichts, denn morgen sind wir sicher schon einen Schritt weiter. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
18.06
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Rechnung hätte ich gerne noch einmal aufgestellt: Man darf eine Prüfung ein einziges Mal wiederholen und verliert damit ein Jahr?! (Abg. Dr. Karlsböck: In dem Fall ja!) – Es sind mehrere Prüfungen in einer Studieneingangsphase, die zu bestehen sind. Es steht: mindestens eine, wenn auch nicht mehrere. Es steht nicht drinnen, dass es eine ist. Es ist nicht die Knock-out-Prüfung, sondern es sind Prüfungen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Eine oder mehrere?)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite