sind, um die Inflation abzugelten. In gewisser Weise ist deren Korsett noch enger als das der Universitäten heute, denn sie können ja ihre Situation nicht dadurch „verbessern“ – unter Anführungszeichen –, dass sie die Zahl der Studierenden reduzieren, denn dann sinkt ja bei einer Studienplatzfinanzierung automatisch ihr Budget.
Also da werden Sie festlegen müssen, was Normkosten eines Studierenden sind. Ich glaube, dass das Verhältnis eins zu fünf, eins zu acht – je nach Studienrichtung und Universität – sein wird. Das wird schon Auseinandersetzungen bringen, und dann werden wir uns genau anschauen, was Sie für Normkosten zum Beispiel an der Wirtschaftsuniversität Wien ansetzen. Dass die deutlich unterfinanziert sind, das wissen wir so auch. Aber bei der Normkostenrechnung und der Studienplatzfinanzierung wird quasi amtlich, wie hoch die Unterfinanzierung der Universitäten ist. Und als Alternative haben Sie, bei der sogenannten Kapazitätsfestlegung die Kapazität der Wirtschaftsuniversität auf die Hälfte oder auf ein Drittel zu reduzieren. Das wird aber nicht gehen.
Das heißt, die Stunde der Wahrheit im Budget kommt spätestens bei den Verhandlungen über diese Leistungsvereinbarung, bei der Normkostenrechnung, bei einer entsprechenden Kapazitätsfestlegung – und damit auch die Stunde der Wahrheit für den Bundesfinanzrahmen. Wenn Sie da nicht mehr Mittel für die Universitäten ausgeben wollen, dann müssen Sie zugeben, dass die Zahl der Studierenden in bestimmten Fächern drastisch reduziert werden muss. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
18.16
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Ja, wir hören es, wir haben an unseren Universitäten derzeit einige Probleme. Es gibt einen großen Ansturm an Studierenden, was ja im Grunde genommen sehr erfreulich, aber ohne entsprechende Maßnahmen natürlich nicht mehr zu bewältigen ist. Da aus Deutschland – bedingt durch die Verkürzung der Ausbildungszeit beziehungsweise durch die Aussetzung der Wehrpflicht – eine große Anzahl, eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an AbiturientInnen kommen wird, war es dringend erforderlich, die Studieneingangsphase neu zu regeln. Wir brauchen an unseren Universitäten eine hohe Qualität, wir brauchen eine bessere Planbarkeit und eine bessere Verteilung auf die verschiedenen Studienangebote. Mit dieser Universitätsgesetz-Novelle wollen wir diesen Anforderungen gerecht werden.
Es sind drei wesentliche Punkte, die die Änderungen betreffen – wir haben es schon gehört –: erstens die verpflichtende Voranmeldung. Das soll zur Planbarkeit, zur besseren Planbarkeit für die Universitäten, aber auch für die Studenten beitragen.
Es gibt zweitens die verpflichtende Studienberatung, die natürlich schon sehr früh einzusetzen hat und die Massenfächer entlasten soll. Da ist es mir als Abgeordnete aus Vorarlberg, wo es keine Universität gibt, wichtig, dass diese Studienberatung auch in den Ländern erfolgen kann. Es kann nämlich nicht sein, dass 60 Prozent der Studienanfänger gerade einmal 10 Prozent der Fächer belegen. Es sollen also die Studierendenströme gelenkt werden, und die Studienentscheidung soll bewusster erfolgen.
Drittens sollen in einer Studieneingangsphase, die neu konzipiert ist, qualitative Aufnahmeverfahren für alle Studienanfänger ermöglicht werden. Die Prüfungswiederholungen werden auf eine Wiederholung reduziert. Es gibt also Klarheit sowohl für Studierende als auch für Universitäten.
Zur Erreichung von mehr Planbarkeit und einer besseren sozialen Durchmischung wäre mir die Wiedereinführung der Studienbeiträge lieber. Sie wäre ein besseres und ehrlicheres Mittel; das zeigen uns auch die Fachhochschulen. Leider ist dies im Moment
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