Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 198

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sind, um die Inflation abzugelten. In gewisser Weise ist deren Korsett noch enger als das der Universitäten heute, denn sie können ja ihre Situation nicht dadurch „verbes­sern“ – unter Anführungszeichen –, dass sie die Zahl der Studierenden reduzieren, denn dann sinkt ja bei einer Studienplatzfinanzierung automatisch ihr Budget.

Also da werden Sie festlegen müssen, was Normkosten eines Studierenden sind. Ich glaube, dass das Verhältnis eins zu fünf, eins zu acht – je nach Studienrichtung und Universität – sein wird. Das wird schon Auseinandersetzungen bringen, und dann wer­den wir uns genau anschauen, was Sie für Normkosten zum Beispiel an der Wirt­schaftsuniversität Wien ansetzen. Dass die deutlich unterfinanziert sind, das wissen wir so auch. Aber bei der Normkostenrechnung und der Studienplatzfinanzierung wird qua­si amtlich, wie hoch die Unterfinanzierung der Universitäten ist. Und als Alternative ha­ben Sie, bei der sogenannten Kapazitätsfestlegung die Kapazität der Wirtschaftsuni­versität auf die Hälfte oder auf ein Drittel zu reduzieren. Das wird aber nicht gehen.

Das heißt, die Stunde der Wahrheit im Budget kommt spätestens bei den Verhand­lungen über diese Leistungsvereinbarung, bei der Normkostenrechnung, bei einer ent­sprechenden Kapazitätsfestlegung – und damit auch die Stunde der Wahrheit für den Bundesfinanzrahmen. Wenn Sie da nicht mehr Mittel für die Universitäten ausgeben wollen, dann müssen Sie zugeben, dass die Zahl der Studierenden in bestimmten Fä­chern drastisch reduziert werden muss. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.16.45

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Ja, wir hören es, wir haben an unseren Universitäten derzeit einige Probleme. Es gibt einen großen Ansturm an Studierenden, was ja im Grunde genommen sehr erfreulich, aber ohne entsprechende Maßnahmen natürlich nicht mehr zu bewältigen ist. Da aus Deutschland – bedingt durch die Verkür­zung der Ausbildungszeit beziehungsweise durch die Aussetzung der Wehrpflicht – ei­ne große Anzahl, eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an AbiturientInnen kommen wird, war es dringend erforderlich, die Studieneingangsphase neu zu regeln. Wir brau­chen an unseren Universitäten eine hohe Qualität, wir brauchen eine bessere Planbar­keit und eine bessere Verteilung auf die verschiedenen Studienangebote. Mit dieser Universitätsgesetz-Novelle wollen wir diesen Anforderungen gerecht werden.

Es sind drei wesentliche Punkte, die die Änderungen betreffen – wir haben es schon gehört –: erstens die verpflichtende Voranmeldung. Das soll zur Planbarkeit, zur bes­seren Planbarkeit für die Universitäten, aber auch für die Studenten beitragen.

Es gibt zweitens die verpflichtende Studienberatung, die natürlich schon sehr früh ein­zusetzen hat und die Massenfächer entlasten soll. Da ist es mir als Abgeordnete aus Vorarlberg, wo es keine Universität gibt, wichtig, dass diese Studienberatung auch in den Ländern erfolgen kann. Es kann nämlich nicht sein, dass 60 Prozent der Studien­anfänger gerade einmal 10 Prozent der Fächer belegen. Es sollen also die Studieren­denströme gelenkt werden, und die Studienentscheidung soll bewusster erfolgen.

Drittens sollen in einer Studieneingangsphase, die neu konzipiert ist, qualitative Auf­nahmeverfahren für alle Studienanfänger ermöglicht werden. Die Prüfungswiederho­lungen werden auf eine Wiederholung reduziert. Es gibt also Klarheit sowohl für Stu­dierende als auch für Universitäten.

Zur Erreichung von mehr Planbarkeit und einer besseren sozialen Durchmischung wä­re mir die Wiedereinführung der Studienbeiträge lieber. Sie wäre ein besseres und ehr­licheres Mittel; das zeigen uns auch die Fachhochschulen. Leider ist dies im Moment


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