Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 92

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daher auch die Opposition dazu einladen, hier diesen großzügigen Schritt zu setzen und hier mitzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Wort auch zu den Ping-Anrufen. Ich bin überzeugt davon, fast alle von Ihnen haben schon solche Anrufe bekommen, wo nur ganz kurz geläutet und dann abgedreht wird. Da werden über computergesteuerte Telefonanlagen Tausende Personen gleichzeitig angerufen, und dann wird der Anruf abgestellt. Kaum ist der Kontakt hergestellt, erfolgt die Lockung: Ich rufe dann zurück! Und dann wird man in eine Mehrwertnummer eingeschleust und zahlt horrende Beträge.

Diese Dinge wollen wir und können wir mit den geplanten Maßnahmen abstellen. Ich glaube, das sind wichtige weitere Schritte.

Ein Letztes noch – Kollege Öllinger hat es sehr eindrucksvoll geschildert, wie es die ältere Generation betrifft; es betrifft aber vor allem auch die Jüngeren –: Ich meine, man soll nicht alles auf die Schule abschieben, aber es gibt sehr gute Beispiele, wie man junge Menschen im Umgang mit dem Konsumentenschutz sensibilisieren kann. Es wäre wichtig, würde man auch solche Unterrichtseinheiten in den Schulen unter­brin­gen, damit unsere Jugend zu kritischen, selbstbewussten Bürgern heranwächst, um so zu verhindern, dass sie wegen jedem Missstand, der auch bei neuen Technologien auftreten kann, nach neuen Gesetzen rufen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.56.08

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Fernseh­schirmen! Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass wir mit den vorliegenden Gesetzes­änderungen Maßnahmen beschließen, die die Methoden des „Cold Calling“ erfolgreich bekämpfen und unterbinden.

Die heutige Debatte hat viele Beispiele gebracht, die gezeigt haben, wie wichtig es ist, hier gesetzliche Änderungen durchzuführen. Es ist unbedingt notwendig – und ich betone das! –, unsere Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften zu schützen.

Es sind bereits all die Punkte, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, genannt worden, ich möchte nur auf einige davon besonders eingehen.

Zum einen halte ich es für sehr, sehr wichtig, dass ein Verbot der Rufnummern­unterdrückung kommt, damit man nachverfolgen kann, woher die Anrufe gekommen sind. Zu 80 Prozent sind die Fälle, die heute angesprochen wurden – die Rede ist vom Lotterie- und Glücksspielbereich –, die Anrufe und die Geschäfte, die daraus entste­hen, nichtig. Ich betone das, weil vielfach hier angeführt wurde, dass es nur ein geringer Teil sei, der für nichtig erklärt wird. Es gibt entsprechende Strafbestimmungen, und ich gehe davon aus, dass diese Strafbestimmungen und die Höhe des möglichen Strafausmaßes auch entsprechend zum Tragen kommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen eine europäische Lösung; ich teile da die Argumentation unserer Justizministerin. Es geht nicht darum, eine Vorgabe der EU zu erhalten und umzusetzen, sondern es geht darum, alle zu erreichen, und zwar auch diejenigen, die aus dem Ausland anrufen, denn wir brauchen einen umfassenden Schutz. Für mich ist es aber schon wichtig, dass wir alle Möglichkeiten, die unser Staat hat, ausnützen, damit wir raschest zu einer europäischen Lösung in dieser Frage kommen.

 


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