Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 93

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nicht, dass wir die Konsumenten entmündigen, sondern ich will, dass wir sie schützen. In diesem Zusammenhang, weil vielfach in dieser Diskussion der Anschein erweckt wurde, dass viele Unternehmen unseriös agieren, sage ich ganz klar: Die große Mehrheit unserer Unternehmen in Österreich agiert seriös und gesetzeskonform. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber die schwarzen Schafe ...!)

Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute diese Gesetzesänderungen zur Beschluss­fassung bringen, und zwar deshalb, weil wir damit einen wichtigen Schutz für unsere Konsumenten schaffen.

Es ist heute schon mehrmals angeklungen, dass der Konsumentenschutz zu wenig verbreitet ist, dass die Menschen nicht entsprechend darüber informiert sind. Daher meine ich: Wir müssen die Menschen sensibilisieren und wir müssen alle Möglich­keiten nützen, um diese Informationen zu den Bürgerinnen und Bürgern zu trans­portieren. Deshalb bin ich auch sehr froh über die Berichterstattung in den Medien, die die gängige Praxis bei „Cold Calling“ in verschiedensten Aussendungen kritisieren und in der Öffentlichkeit bekannt gemacht haben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


13.00.06

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin­nen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich sind die Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers in Österreich bereits aufgrund von § 107 Telekommunikationsgesetz untersagt. Sie sind aber in der Praxis gang und gäbe, um neue Kunden zu werben. Es werden Kontaktdaten zum Beispiel über Gewinnspiele gesammelt, anschließend oft auch verkauft. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vor­sitz.)

Diese Werbeanrufe werden von unseriösen Firmen für das Erschleichen von Kundendaten beziehungsweise zur Vertragsakquisition verwendet. Geschäfte werden angebahnt oder Kundendaten erschlichen.

Die vorliegende Telekommunikationsgesetz-Novelle enthält wichtige Schritte gegen Unterdrückung und Fälschung von Rufnummern und deutlich höhere Strafan­dro­hungen.

Es wurde ja schon erwähnt, dass die Zahlen bei den Fernmeldebehörden und die angegebenen Übertretungen in den vergangenen drei Jahren um mehr als 100 Prozent gestiegen sind. Außerdem kann man von einer beträchtlichen Dunkelziffer ausgehen, eben aufgrund der Anonymität der Anrufer, was somit nicht zu einer formellen Anzeige führt, und auch deshalb, weil die meisten Anrufe aus dem Ausland erfolgen.

Der telekommunikationsrechtliche Teil der Novelle dient als flankierende Maßnahme zur Lösung dieses Problems und unterstützt die notwendigen Umsetzungen im Konsumentenschutzgesetz, eben dem zweiten Teil dieser Novelle. Er sieht eine Verschärfung des gesetzlichen VerbraucherInnenschutzes vor unerbetenen Anrufen vor und bezieht sich in erster Linie auf Verträge im Zusammenhang mit Gewinn­versprechen, mit Wett- und Lotteriedienstleistungen. Einzelnen Betroffenen wird es dadurch möglich, aus Verträgen auszusteigen beziehungsweise gar nicht erst einzu­steigen, die ungewollt das Resultat von telefonischen Überredungskünsten von Tele­fon­keilern sind.

 


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