Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 126

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14.46.03

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Wir setzen heute diese EU-Richtlinie zur grenzüber­schreitenden Mediation um. (Zwischenrufe bei BZÖ und SPÖ.) International hat diese außergerichtliche Streitbeilegung an Bedeutung gewonnen. Mit der europäischen Mediationsrichtlinie liegt nun ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Verhältnis von Mediation und Gerichtsverfahren in Europa vor.

Ziel dieses Gesetzes ist es auch, die Bereitschaft zur Mediation zu erhöhen, denn dort, wo es zu Konflikten zwischen zwei oder mehreren Personen kommt, können mithilfe von Mediation nachhaltige und konstruktive Lösungen erarbeitet werden. Das gilt natürlich auch bei der gemeinsamen Obsorge. Ich denke deshalb, dass diese sehr wohl umgesetzt werden muss – zum Wohle des Kindes. Geförderte Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten ist besonders wichtig.

Es ist durchaus sinnvoll, gemeinsame Obsorge zu haben. Gehen wir nicht davon aus, dass Eltern grundsätzlich unvernünftig sind – auch im Scheidungsfall! Eltern sind zuständig für ihre Kinder, dafür sind sie verantwortlich. Das wissen sie auch, und Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter! (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb: Schaffen wir diese gemeinsame Obsorge! Schaffen wir aber auch Schlich­tungsstellen, damit wir diese Konflikte im Vorfeld lösen – nicht durch das Gericht, sondern eben durch Mediation! Versuchen wir, das, was sich in Deutschland bewährt hat, auch hier bei uns umzusetzen! (Beifall bei der ÖVP.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin, und zwar vorläufig letzte Red­nerin zu diesem Tagesordnungspunkt: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


14.47.48

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Ministerin! Herr Minister! Herr Präsi­dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder zurückkommend zum Media­tionsgesetz, das ja vor einigen Jahren hier gemeinsam beschlossen wurde, mit dem auch sehr gute Erfahrungen gemacht wurden und das sich sehr gut bewährt hat: Es funktioniert hier sehr gut, und daher denke ich, dass man für alles, was Konflikte lösen kann, Schlichtungsstellen einsetzen soll. Das Ziel ist eben, dass der Konflikt aufgelöst wird und wir eine außergerichtliche oder dem Gericht vorgelagerte Lösung finden können. Wenn das nicht möglich ist, kann zwangsweise natürlich auch nichts verordnet werden, wenn der Konflikt bestehen bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Natürlich sind Schlichtungsstellen etwas sehr Positives, wenn es gelingt, die Situation dadurch zu entspannen. Wesentlich dafür, dass so ein Gesetz funktioniert, dass die Mediation funktioniert, ist die Qualität der Mediatoren. Die Ausbildung ist in Österreich natürlich hervorragend und in einem hohen Ausmaß gegeben.

Bei dieser EU-Richtlinie, die heute mit der Regierungsvorlage umgesetzt werden soll, ist keine Vorgabe für die Qualifikation der Mediatoren vorgegeben. Das heißt, die Vorlage wird auch nur in einem Mindestausmaß umgesetzt. Das geltende Mediations­gesetz bleibt bestehen – für die Mediatoren und für die Mediationsverfahren.

Das, glaube ich, sollte aber auch Vorbild sein für künftige Umsetzungen von EU-Richtlinien, nämlich dass wir bei unseren Standards, bei unserer Rechtslage bleiben, wenn kein so hoher Rechtsschutz oder Standard in diesen Richtlinien gegeben ist wie in der österreichischen Vorlage.

Ich möchte auch noch kurz darauf verweisen, dass mit der Richtlinienumsetzung auch die Planstellen bei Gerichten ausgebaut werden. Die müssen dann auch bewilligt werden, Frau Justizministerin, da wird es schon eine Vermehrung geben.

 


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