Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 221

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Zur Glaubwürdigkeit des BZÖ möchte ich eines sagen: Ich finde es unverantwortlich, wenn man, anstatt hier für die Familien das Wort zu ergreifen, einen Schnellfahrer als Ersatz bringt. Schämt euch! Für diese Politik könnt ihr euch wirklich schämen! Die Familien haben das nicht verdient! (Beifall beim BZÖ.) Es braucht endlich Taten. Wir müssen handeln und nicht nur Überschriften und Plattitüden hinausblasen. (Abg. Mag. Schönegger: Plattitüden, wie schreibt man das?)

Die Familien leiden massiv. Die Teuerung ist täglich spürbar, auch wenn sie von euch verleugnet wird. Da braucht es endlich Taten, nicht Überschriften. Wenn wir es nicht schaffen, die Kaufkraft der Familien endlich wieder zu stärken, wird auch die Wirtschaft darunter leiden, denn ein rollender Stein, der stehen bleibt, setzt Moos an – und das wird euch auch die Wirtschaft erklären. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.54.15

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf die Abschaffung der Zuver­dienstgrenze eingehen. Schade, dass Frau Kollegin Kitzmüller nicht hier ist. – Doch, sie ist hier! In Ihrer Begründung des Antrages schreiben Sie, dass es dadurch vermehrt zu einer Väterbeteiligung und zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt.

Ich möchte ganz gerne ein bisschen in der Geschichte zurückgehen. Früher, als berufstätige Frauen schwanger wurden und Kinder bekamen, bekamen sie ein Karenz­geld – als Ersatz für den Lohn, da sie für die Kinderbetreuung zuständig sind. 2002 hat man das Kinderbetreuungsgeld in der ersten Form geschaffen. (Abg. Ursula Haubner: Da war die SPÖ dagegen!) Dieses wurde weiterentwickelt, sodass es jetzt fünf Varianten gibt. Jetzt gibt es die vier Pauschalvarianten und die einkom­mens­abhängige Variante, wobei sowohl bei den vier Pauschalvarianten als auch bei der einkommens­abhängigen Variante der Anreiz für die Väter bereits da ist, weil die Zeiten ja bereits getrennt sind: in 30 plus 6, 20 plus 4, 15 plus 3 und 12 plus 2.

Diesen Ansatz gibt es. Hier gibt es die Möglichkeit der Väterbeteiligung. Und da bin ich nicht Ihrer Meinung, Frau Staatssekretärin: Im Ausschuss haben Sie gesagt, Sie sind beim Papa-Monat nicht so ganz dafür, denn die Väter könnten sich auch Urlaub nehmen. Diese Meinung vertrete ich nicht! Ein weiterer Punkt für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist natürlich die Einführung des Papa-Monats.

Ich bin davon überzeugt, dass wir, um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungs­einrichtungen fördern müssen, wobei wir auch die Betriebe dazu bewegen müssen, mehr Betriebskindergärten einzurichten. Dann kann man darüber reden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen so weit gewährleistet ist, dass es wirklich zu einer finanziellen Gleichstellung kommt und dann auch beide bereit sind, in Karenz zu gehen.

Solange diese Rahmenbedingungen nicht geschaffen sind, bin ich gegen die Abschaf­fung der Zuverdienstgrenze. Ich bin für die Beibehaltung oder, wie auch Kollegin Musiol vorgeschlagen hat, für die Weiterentwicklung in eine Arbeitszeitgrenze. Denn: Die Abschaffung der Zuverdienstgrenze würde jetzt nicht bedeuten, dass sich die Väter mehr beteiligen und dass die Menschen weniger arbeiten. Es heißt ja Kinderbetreu­ungsgeld, da versteckt sich ja etwas dahinter: Ich soll mit diesem Geld das Kind


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