Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 223

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Zuverdienstgrenze würden wir einen Einkommensersatz für nicht entfallenes Einkom­men zahlen. Das ist absolut widersinnig! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich hoffe deshalb, dass Sie für die Ablehnung dieser beiden Anträge Verständnis haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Musiol: Mich brauchen Sie eh nicht zu überzeugen!)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.51

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sie, Frau Staatssekretärin, haben gerade erwähnt, dass jetzt 11 Prozent das einkommens­abhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Das ist ein guter Trend, aber die Lage ist noch lange nicht so, wie wir sie uns wünschen. Die französischen Statistiker haben uns jetzt aufhorchen lassen. Sie haben errechnet, dass in Frankreich etwa zwei Drittel der Betreuungsarbeit kleiner Kinder nach wie vor die Mütter über­nehmen. Für die Hausarbeit sind sogar zu 80 Prozent Frauen verantwortlich.

Man ist auf die Idee gekommen, und zwar – das ist das Interessante – die französische Unternehmerseite, MEDEF, einen Zwangsurlaub für Väter einzuführen, um das zu erreichen, was in Frankreich etwas besonders Wichtiges ist und auch bei uns etwas Wichtiges sein sollte: Freiheit, Gleichheit, Väterlichkeit. Damit sind sie in die Gazetten gegangen. Damit haben sie die gesellschaftliche Diskussion angeheizt.

Warum kommen sie jetzt auf diesen Vorschlag? – Das ist eine interessante Sache und ganz logisch: Wenn nämlich die Unternehmerinnen und Unternehmer gewärtig sein müssen, dass im gebärfähigen beziehungsweise zeugungsfähigen Alter die Frauen oder auch die Männer ab dem Zeitpunkt, wo sie Eltern werden, eine bestimmte Zeit zu Hause beim Kind bleiben können oder müssen, dann ist die Gefahr, dass jemand eine bestimmte Zeit außerhalb des Betriebes ist, auf beide Geschlechter verteilt.

Damit könnte vielleicht auch der große Einkommensunterschied, der nur aufgrund des Geschlechtes besteht, nämlich diese 18 Prozent, verringert werden. Das ist eine Idee, ein Vorschlag, der aus unserem Nachbarland kommt, den wir vielleicht aufgreifen sollten. Also: Väter, bleibt zu Hause, nützt die Möglichkeit der Kindererziehung, damit Gleichheit auch gelebt werden kann (Zwischenruf des Abg. Zanger) – auch wenn Sie dagegen sind oder sich das nicht ganz so gut vorstellen können, Herr Kollege von der FPÖ. Denken Sie einmal darüber nach, denken Sie einmal mit! Sie werden sehen, es könnte die schönste Zeit in Ihrem Leben sein, wenn Sie ein Jahr bei ihrem Kind zu Hause bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.36

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den beiden vorliegenden Anträgen: Auch ich unterstütze die Ablehnung dieser beiden Anträge und möchte das begründen.

Was das Kindergeld betrifft: Es war bei der Einführung tatsächlich ein sehr starres System. In den letzten Jahren sind ein paar wesentliche Änderungen gelungen, bei der Zuverdienstgrenze, auch das einkommensabhängige Kindergeld ist ein sehr wichtiger Schritt. Ich verstehe das Anliegen hinter diesem Antrag, die Zuverdienstgrenze abzu­schaffen, halte aber den Weg, den Sie vorschlagen, für eine Illusion.

 


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