Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 27

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das nicht aufeinander abstimmt. Aber ich würde mir erwarten, dass wir die Frage, ob man hier nicht sinnhafterweise in einer gemeinsamen Diskussion eine unterschiedliche zeitliche Abfolge setzt, gemeinsam ausdiskutieren, wie ich überhaupt davon überzeugt bin, dass wir auch andere Fragen der besseren und verstärkten Information auf parla­mentarischer Ebene gemeinsam ausdiskutieren sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Tadler, bitte.

 


Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Bundeskanzler, einen wunderschönen guten Morgen! Meine konkrete Frage: Für welche klaren Regeln wer­den Sie sich bei der EU bezüglich der Finanzmärkte als begleitende Maßnahme des Euro-Haftungsschirms einsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Das sehe ich auf zwei Ebenen: Einerseits durch eine starke Finanzmarktaufsicht, die auch stark genug sein muss, in Europa gewisse Spekulationen zu verhindern. Ich müsste jetzt ins Detail gehen, aber hier gibt es eine Fülle von Maßnahmen, von denen wir glauben, dass zwar das eine oder andere sanft erfolgt ist und weiter erfolgt, aber das geht uns zu langsam.

Das andere ist, dass Länder, die stabile finanzielle Verhältnisse haben, auch weniger durch Spekulation gefährdet sind, denn Spekulation setzt ja dort an, wo man irgendei­nen Grund findet – der kann ganz unterschiedlich sein. Daher bin ich dafür, die Wettbe­werbsfähigkeit eines Landes, aber natürlich auch die Neuverschuldung und andere Kri­terien zu beobachten. Das heißt umgekehrt, ich bin für alles, was die Stabilität stärkt, denn das verhindert auch die Spekulation – und diese Maßnahmen sind zu unterstüt­zen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 102/M des Herrn Ab­geordneten Dr. Van der Bellen. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundeskanzler! Arti­kel 23e der österreichischen Bundesverfassung schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung den Nationalrat unverzüglich über EU-Vorhaben zu informieren und dem Nationalrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben haben. Jetzt hat es nach­weislich mehrere Fälle gegeben, bei denen diese Bestimmung nicht eingehalten wurde.

102/M

„Wie gedenken Sie sicherzustellen, dass die Mitglieder der Bundesregierung künftig den Artikel 23e B-VG einhalten und den Nationalrat unverzüglich und vollständig über EU-Vorhaben informieren?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Abgeordneter, wie Sie richtig zitiert haben, beinhaltet Artikel 23e B-VG eine Verpflichtung, allerdings eine Verpflichtung des jeweils zuständigen Bundesministers: Die Weitergabe von Information liegt grundsätzlich in dessen Verantwortungsbereich.

Trotzdem – das soll gar keine Ausrede sein – ist es sinnvoller, hier eine gemeinsame Vorgangsweise zu suchen. Die parlamentarischen Gespräche, die dazu stattfinden, verfolge ich nicht nur mit Aufmerksamkeit, sondern unterstütze sie auch, weil auch ich daran interessiert bin, dass jene – insbesondere natürlich auch in diesem Hause –, die an einer konstruktiven Gestaltung interessiert sind, die an einer konstruktiven Europäi­schen Union interessiert sind, trotz aller Unterschiede in der Haltung gegenüber der Europäischen Union, trotz aller Gegensätze, die es in der Politik geben soll und muss,


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