Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 38

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„Wann, Herr Bundeskanzler, ist mit der Vorlage des derzeit in Begutachtung befindli­chen Gesetzentwurfes zur Schaffung von mehr Transparenz bei der Vergabe von Zei­tungsinseraten und Medienkooperationen an den Nationalrat zu rechnen, mit der der Studie des unabhängigen Instituts Focus Media Research, der zufolge die Verteilung der Regierungswerbung der Bundesregierung und insbesondere auch der Wiener Lan­desregierung im Hinblick auf die Reichweiten der einzelnen Medien nicht nachvollzieh­bar ist, Rechnung getragen werden soll?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Für mich ist ganz eindeutig, dass hinsichtlich des Entwurfs vom 8. März 2011, den wir in Begutachtung versandt haben, natürlich die Be­gutachtungsfrist, die bis 8. April geht, abzuwarten ist. Ich gehe davon aus, dass wir dann im Ministerrat sehr rasch den Beschluss fassen und das diesem Haus zuleiten werden.

Ich weiß, dass viele mit diesem Gesetzentwurf nicht so glücklich sind, ich bin es schon. Ich wünsche mir, dass er so, wie er vorliegt, umgesetzt wird, auch mit den nötigen Dis­kussionen – es kann ja jemand etwas einbringen, was eine qualitative Verbesserung darstellt, so etwas soll man während einer Begutachtungsfrist nie ausschließen –, aber ich bin dafür, dass dem Geiste nach, in dieser Offenheit, wie es dieser Entwurf vor­sieht, Inserate öffentlich gemacht werden. Es wird dann noch genug Möglichkeit ge­ben, darüber zu diskutieren und zu streiten: Wie viel ist wo was wert, und was ist richtig und was ist falsch? Es ist das aber jedenfalls auf den Tisch zu legen, damit man hier Klarheit hat, damit da nichts versteckt ist.

Das ist ein guter, richtiger Schritt. Daher gehe ich davon aus, dass es unmittelbar nach dem 8. April zum Ende der Verhandlungen kommen wird und wir das dem Ministerrat zuführen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Fuhrmann, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Bundeskanzler, Sie haben ange­sprochen, dass es bereits Kritik zum Begutachtungsentwurf gibt. Ein Punkt ist, dass ei­ne Veröffentlichung der eingelangten Informationen erst dann erfolgt, wenn sämtliche Stellen und Einrichtungen, die einer Bekanntgabe unterliegen, ihrer Meldepflicht nach­gekommen sind. Das heißt, im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass es, wenn auch nur eine Stelle dieser Bekanntgabepflicht nicht nachkommt, damit auch zu keiner Veröffentlichung kommen könnte.

Könnte man vermuten, dass die derzeitige Bestimmung eigentlich darauf ausgerichtet ist, die Veröffentlichung und Transparentmachung zu verhindern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Na ja, wenn Sie dann dieses Gesetz beschließen, nachdem wir es vorher in der Regierung beschlossen und diesem Haus zugeleitet haben, dann beschließen Sie ja ein Gesetz mit Fristen, wann etwas von den Ländern und Kommunen und natürlich auch von den Bundesstellen abzugeben ist – nicht als eine Art freiwillige Erklärung für diejenigen, die noch ein bisschen Spielraum haben für Statistiken, sondern das ist ja eine Verpflichtung! Und daher ist so ein Satz wie: Wenn jemand Verpflichtungen nicht nachkommt, Schwamm drüber, veröffentlichen wir eben die Hälfte!, und: Wenn nur ein Viertel der Verpflichtung nachkommt, dann führen wir eine Preisverleihung für jenes Viertel ein, das diesen Verpflichtungen nachkommt!, ein Zugang, den ich nicht teile. Ich bin vielmehr dafür, dass alle diesen Verpflichtungen nachkommen und dass wir auch gemeinsam dafür sorgen – es könnte ja passieren, dass ein Bundesland betroffen ist, wo wir dann gemeinsam dafür sorgen –, dass alle diesen Verpflichtungen nachkommen.

 


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