Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 37

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Was ich Ihnen nicht versprechen kann, ist eine hundertprozentige Zentralisierung der Schule. Auch wenn Wirtschaftsforscher uns vorrechnen, dass eine hundertprozentige Zentralisierung der Schule die beste Bewältigung aus bürokratischer Sicht, aus Sicht der Effizienzgestaltung wäre, kann ich Ihnen trotzdem sagen, dass diese Kompetenz­aufteilung zwischen Bund und Ländern, wie sie existiert, von den Ländern sehr hart­näckig verteidigt wird. Im Gegenteil, einige wollten da bekanntlich noch in die andere Richtung gehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Bundeskanzler! Schulverwaltungs­reform – alle Parteien wollen sie, Rechnungshof, IHS, mehrere Institutionen wollen es. Im August 2009 hat Frau Bundesministerin Schmied gesagt, sie sei nicht zuständig für die Verhandlungen mit den Ländern, sondern die Staatssekretäre Lopatka und Schie­der, woraufhin Herr Staatssekretär Lopatka gesagt hat, das stimme nicht, Frau Bun­desministerin Schmied sei zuständig für die Verhandlungen mit den Ländern.

Im November 2010 hat Frau Landeshauptfrau Burgstaller gesagt, es wäre eigentlich schön, die Verwaltungsreform 2011 abgeschlossen zu haben, nachdem Herr Staatsse­kretär Lopatka gemeint hat, es wäre schon bis Ende 2009 möglich. – Bis jetzt haben wir sie noch nicht.

Meine Frage: Wer ist für die Verhandlung mit den Bundesländern aufseiten der Regie­rung konkret verantwortlich? Und: Welchen Zeitrahmen haben Sie diesen Verhandlern gegeben, bis wann soll also diese Schulreform auf dem Tisch liegen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn wir von der Schulreform hinsichtlich Inhalt reden, wenn wir von der Schulreform hinsichtlich gemeinsamer ganztägiger Schulfor­men, Lehrerausbildung reden, Frau Ministerin Claudia Schmied. Wenn wir vom Bereich Lehrerdienstrecht reden, mein Bereich in Zusammenarbeit mit der zuständigen Minis­terin Claudia Schmied. Und wenn wir von Strukturfragen reden, wenn es also darum geht, ob man etwas gemeinsam verwaltet oder nicht, dann haben die Staatssekretäre im Auftrag des Herrn Vizekanzlers und von mir diese Gespräche mit den Bundes­ländern zu führen. Und diese stehen, wie Sie wissen, auf dem Standpunkt, dass es zu keinen Kompetenzverschiebungen kommen sollte und dass wir versuchen sollten, innerhalb der vorhandenen Kompetenzen möglichst viele Synergien zu schaffen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 100/M der Frau Ab­geordneten Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Das unabhängige Institut Focus Media Research hat eine Erhebung gemacht, derzufolge die Verteilung der Regierungswerbung der Bundesregierung, aber auch insbesondere der Wiener Landesregierung nicht ganz nachvollziehbar ist, besonders was auch die Reichweiten betrifft.

Mich würde interessieren, wie Sie das bisher in Ihrem zuständigen Ressort gehandhabt haben, was die Objektivität und die nachvollziehbaren Kriterien für Regierungswerbung betrifft. Aber vor allem ist relevant, zu hinterfragen, wie es mit der Vorlage aussieht, die Sie ja bereits in Begutachtung gegeben haben, einem Gesetzentwurf, der dieser Kritik auch Rechnung tragen soll. Wann kann der Nationalrat damit rechnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch hier ist die Fragestellung nicht genau wie­dergegeben. Wir werden also wirklich in der Präsidiale darüber reden müssen.

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 100/M, hat folgenden Wortlaut:

 


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