Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Deshalb sage ich Ihnen: Hören wir auf mit dieser Gleichmacherei in der EU, wenn es auf Kosten Österreichs geht!

Ich habe nichts dagegen, wenn wir in Ungarn das Lohnniveau heben. Ich habe aber sehr wohl etwas dagegen, wenn wir unser Lohnniveau senken. Für diesen Ausgleich sind wir nicht zu haben. Deshalb schauen Sie darauf, dass Sie auch ein bisschen mehr die österreichischen Interessen und vor allem die Interessen der österreichischen Ar­beitnehmer ins Blickfeld bekommen! Das erwartet man von einem österreichischen So­zialminister, der auch für die Arbeitsagenden zuständig ist. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


12.33.01

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Nach einer so emotional geführten Debatte über ein, wie wir meinen, so wichtiges Gesetz, das Lohn- und So­zialdumping-Bekämpfungsgesetz, habe ich etwas richtigzustellen. Wenn gerade Sie vom BZÖ uns vorwerfen, dass wir diesen Übergangsfristen nicht zugestimmt haben, so möchte ich ergänzen, dass diese Fristen Teil des Beitrittsvertrages der neuen Länder waren, dem wir sehr wohl zugestimmt haben, um das hier klarzustellen.

Geschätzte Damen und Herren, mit diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz wird aber auch ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt und auf die bevorstehende Erweiterung der Öffnung des Arbeitsmarktes, die ja, wie schon angeführt wurde, mit 1. Mai 2011 eintritt, rasch reagiert.

Gerade im Rahmen der Diskussion über dieses Thema, die wirklich sehr emotional ge­führt wurde und auch in Zukunft geführt werden wird, muss erwähnt werden, dass Ös­terreich als einziges europäisches Land kein Aufknüpfen dieser Übergangsfristen zu­gelassen hat und für alle Beschäftigungsgruppen diese 7-jährige Übergangsfrist beibe­halten hat. Deutschland hingegen hat diese Übergangsfristen für gewisse Beschäfti­gungsgruppen vorzeitig, also vor Ende dieser 7-jährigen Frist, aufgeknüpft.

Die Praxis hat uns gezeigt, dass auch die unterschiedlichen Regelungen in den EU-Staaten, was die Höhe der Entlohnung betrifft, natürlich ungleichen Wettbewerb er­möglicht und nach sich gezogen haben. Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz wird für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem EU-Raum, aus den Drittstaaten so wie auch für die inländischen Arbeitskräfte der österreichische Min­destlohn gesichert und die Unterentlohnung erstmals sanktionierbar und unter Strafe gestellt. Mit den Kompetenzzentren, eingerichtet bei der Wiener Gebietskrankenkasse, der KIAB, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse haben wir, so meine ich, wichtige Instrumentarien, die das Lohn- und Sozialdumping bekämpfen können.

Geschätzte Damen und Herren, Lohn- und Sozialdumping ist auch eine höchst unso­ziale Vorgangsweise, schafft nicht nur entgeltliche Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern wirkt sich für die Beschäftigten auch armutsgefährdend aus. Der Entgang von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bewirkt einen erhebli­chen wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schaden. Vorteile durch Lohn- und So­zialdumping sind für mich unlauterer Wettbewerb in der Wirtschaft, wovon gerade die Kleinst- und Kleinbetriebe ein Lied singen können, da es diesen schwer zu schaffen macht.

Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wird ein wesentlicher und wichtiger Schritt zu einer gerechten und rechtlich durchsetzbaren Entlohnung für alle Beschäftigten in unserem Land gesetzt. Es bietet auch eine gute Grundlage für einen fairen Wettbewerb in unserer Wirtschaft.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite