Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 238

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Wenn Sie das genau durchlesen – aber Sie müssten dazu sogar zwei Gesetze an­schauen, nämlich das Bundes-Verfassungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz, und das ist offensichtlich zu viel erwartet –, dann würden Sie herausfinden, dass die beiden Begriffe sehr gut gesetzlich geregelt sind und dass es da eigentlich wenig Be­darf im Sinne dieses Herrn Schneiders gibt, bei dem Sie nicht einmal nachgefragt ha­ben.

Sie haben auch bei der Gleichbehandlungsanwältin nicht nachgefragt. Zumindest ha­ben Sie im Ausschuss mir gegenüber nicht äußern können, dass es da irgendwie Handlungsbedarf gibt. Weil sich halt ein kleiner Schneider aufpudelt und in der „Kronen Zeitung“ vorkommt, muss man nicht gleich einen Entschließungsantrag machen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. – Bitte.

 


21.12.32

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Prä­sidentin! Ich kann mich im Großen und Ganzen meinen Vorrednerinnen anschließen. Frau Kollegin Wurm, ich bin nicht immer mit Ihnen einer Meinung, aber das, was Sie jetzt über die Haute Couture und über die Schneider gesagt haben, hat mich – so muss ich sagen – sehr positiv erheitert. Ich danke auch für diesen Beitrag und für diese prak­tischen Beispiele, die Sie hier gezeigt haben. (Abg. Neugebauer in Richtung der Abg. Mag. Wurm –: Das war ein Lob!) – Ich habe Sie gerade gelobt! Sie haben es lei­der nicht gehört. (Abg. Mag. Wurm: Danke!)

Ich sehe da keinen Anlass zur Änderung. Ich glaube – wie meine Vorredner auch schon gesagt haben –, diese beiden Begriffe „Diskriminierung“ und „Gleichbehandlung“ sind ausreichend geregelt. Dass wir uns jetzt mit diesen auseinandersetzen sollen und uns aufgrund eines Zeitungsartikels damit genauer befassen sollen, ist meines Erach­tens nicht erforderlich. Ich glaube, wir sollten uns immer wieder mit dem Gleichbehand­lungsgesetz befassen und schauen, ob es Änderungen, Verbesserungen geben kann oder geben soll, das ist überhaupt keine Frage, aber das jetzt auf zwei Begriffen aufzu­hängen, sehe ich fast ein bisserl schräg.

Da fällt mir ein: Wenn ein Wort fachlich falsch verwendet wird, dann kann das Wort nichts dafür, sondern derjenige, der es anwendet. – Danke. (Beifall bei BZÖ, SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


21.14.08

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es ist ein ernstes Thema, das uns aber in der Argumentation auch zum Schmunzeln bringt. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass die Normen im Zusammenhang mit Diskriminierung und Gleichbehandlung eindeutig klar geregelt sind. Die Definitionen sind eindeutig.

Vielleicht ein Wort zur Gleichbehandlungsanwaltschaft: Es ist eine unabhängige staatli­che Einrichtung, die die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleich­stellung zum Schutz vor Diskriminierung zum Ziel hat. Diese Gleichbehandlungsan­waltschaft macht eine sehr gute Arbeit. Sie ist notwendig und wichtig. Es gibt jährlich immer wieder viele Anfragen zu dieser Thematik. Es geht vor allen Dingen darum, dass Diskriminierung in der Arbeitswelt, in anderen Berufs- und Themenbereichen verboten ist.

 


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