Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 94

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Sie alle, sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sind als Verantwortungsträger für unseren Rechtsstaat Österreich von mir aufgefordert, mich bei dieser ehrenvollen Aufgabe zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


12.36.15

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren MinisterInnen! Frau Bundesminister Dr. Karl, Sie haben sicherlich unsere volle Un­terstützung bei der Durchsetzung Ihres Justizprogramms, des gemeinsamen Justizpro­gramms. (Abg. Mag. Stadler: Es war ja keines! Das Bild geraderücken!) Ich glaube auch, dass es wichtig ist, immer wieder Überprüfungen zu machen, stillzustehen, zu schauen, wie die Situation ist, wie und mit welchen Mitteln man Verbesserungen durch­führen kann.

Ehrfurcht, Respekt und Vertrauen sind zentrale Themenstellungen, die gerade in der Justiz besonders große Wichtigkeit haben. Wenn wir, wie von Ihnen angesprochen, doch eine Reihe großer Verfahren haben, an denen quasi die Funktionalität und die Gerechtigkeit in der Justiz manifest wird, so müssen wir uns eben dieser Bedeutung bewusst sein und wirklich Aktivitäten setzen, die in eine Beschleunigung der Verfahren münden, die in eine raschere Vorgangsweise münden und die auch darin münden, dass man in den unterschiedlichen Bereichen Schwerpunkte zu setzen hat. Ich denke, gerade die Diskussion der letzten Monate um die Staatsanwaltschaft und die Strafpro­zessreform zeigt, dass da ein relativ starker Handlungsbedarf besteht.

Meine Damen und Herren, wir haben eine Reihe von Verfahren. Wir haben also nicht nur die Grasser-Verfahren und die BUWOG, sondern wir haben auch Meinl-Verfahren, wo wir tagtäglich erleben, dass ein oder maximal zwei Staatsanwälten sieben, acht Rechtsanwälte gegenüberstehen, die wirklich mit allen Mitteln kämpfen, bis hin zur Verunglimpfung.

Es verwundert nicht, dass wir eine Reihe von Staatsanwälten gerade in diesen promi­nenten Verfahren haben, die einfach das Handtuch geworfen haben, die gesagt haben: Ich setze mich dem nicht mehr aus, ich möchte dem nicht mehr ausgesetzt sein, wirk­lich zutiefst, oft auf persönlicher Ebene abgekanzelt zu werden!, und diese Verfahren verlassen haben.

Das führt natürlich dazu, dass der Akt übergeben wird, dass die Verfahren noch länger dauern.

Frau Bundesminister, es ist wirklich wichtig, dass wir in diesen Bereichen auch Solida­rität mit diesen einzelnen Personen zeigen und dass man sich auch hinstellt und sagt: Ich will das nicht, ich weise das zurück; das ist meine Staatsanwaltschaft, das ist unse­re Staatsanwaltschaft!, und dass man es nicht zulässt, dass sie so angepatzt wird. – Ich glaube, das ist ganz wichtig.

Wenn wir auf der einen Seite die Themen haben, warum in großen, prominenten Wirt­schaftsverfahren nichts weitergeht, so haben wir auf der anderen Seite auch das The­ma, dass etwa im Tierschützer-Prozess zu § 278a – und den haben wir hier schon sehr oft diskutiert – der Staat mit einer Gewalt auffährt, die aus meiner Sicht unverhältnis­mäßig ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir gerade diese Bestimmungen hier diskutieren. Das ist nicht nur eine Frage der Vollziehung, sondern es ist natürlich auch eine Frage der Gesetzgebung. Wenn wir eine Bestim­mung haben, die es zulässt, dass mit einer an sich für Großkriminalität gebauten Rege-


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