derwald eingedämmt werden soll. Das ist tatsächlich eine positive Maßnahme, denn es gibt Straßen, wo man sich ja überhaupt nicht mehr auskennt, so zum Beispiel in der Mariahilfer Straße in Wien, wo es so ist, dass da komplett konträre Schilder stehen und man sich als Autofahrer überhaupt nicht mehr auskennt. – Diese Änderung ist also ein Vorteil. Das finde ich positiv, das können wir unterstützen.
Was wir auch unterstützen können, ist, dass hinkünftig Radfahrer bei Radfahrüberfahrten an der Straße mit einer Geschwindigkeit von höchsten 10 km/h fahren dürfen. Wir kennen viele gefährliche Situationen, wo die Radfahrer einfach über die Kreuzung drüberschießen, der Autofahrer bremsen muss, wo es also wirklich zu gefährlichen Situationen kommt, und zwar sowohl für den Radfahrer als auch für den Autofahrer.
Und jetzt zu den negativen Punkten. Es ist ja hier bereits die Radhelmpflicht angesprochen worden, wonach künftig Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die mit dem Rad fahren oder mit diesem transportiert werden, einen Fahrradhelm tragen müssen. Wer ein Kind beim Radfahren beaufsichtigt oder auf einem Fahrrad mitführt oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss dafür sorgen, dass das Kind einen Sturzhelm trägt.
Jetzt kommt’s – und das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch –. Im Falle eines Verkehrsunfalles soll das Nichttragen des Helmes kein Mitverschulden gemäß ABGB begründen. Klargestellt wird auch, dass eine Verletzung der neu geschaffenen Helmtragepflicht keine Verwaltungsübertretung darstellt.
Daher: Wenn man ehrlich ist, muss man schon sagen, dass dieses Gesetz weder Fisch noch Fleisch ist. Es ist auch nicht vollziehbar – und es hat keine Auswirkungen. Da geht es rein um Verwaltungskram, um Papierkram, der da erzeugt wird.
Ich meine, dass es sinnvoller wäre, an die Vernunft der Eltern beziehungsweise an die Vernunft der Radfahrer zu appellieren. Das wäre viel vernünftiger. Und man muss ja auch nicht immer gleich mit Sanktionen drohen, die dann sowieso nicht erfolgen. (Beifall beim BZÖ.)
Laut Alec Hager, dem Vorsitzenden der IG-Fahrrad, soll es weltweit keine Studie geben, die den Rückgang der Zahl an Kopfverletzungen durch eine Helmtragepflicht belegt. Aber auch das Gegenteil ist nicht der Fall.
Laut einer anderen Studie, nämlich einer aus Australien, wo eine Helmpflicht für Radfahrer besteht, ist es so, dass seit der Radfahrhelmpflicht der Anteil verunglückter Radfahrer um 50 Prozent zurückgegangen ist. Das, muss man sagen, spricht schon klar für eine Helmpflicht.
Zum Schluss kommend zu einem Thema, das mir auch aufgefallen ist, nämlich als diese Radhelmpflicht im Gespräch war. Wir wissen alle, dass der ARBÖ, die rote Autofahrervorfeldorganisation, ein bisschen in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Der ARBÖ hat dann gleich darauf, obwohl er zuerst gegen eine Helmpflicht war, ein Superpaket angeboten: ein kostengünstiges Sicherheitsset um 9,90 €. Ein Schelm also, wer denkt, dass das Ganze vielleicht auch eine Geschäftemacherei für bestimmte Vorfeldorganisationen darstellen könnte.
Wir vom BZÖ werden diese Vorlage jedenfalls ablehnen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
17.56
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.
17.56
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Funktion als Verkehrsmi-
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