Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 166

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Schule von besonderer Bedeutung ist. Mit dieser Gesetzesänderung gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen Schule.

„Moderne Schule“ heißt nicht Auslese, sondern heißt individuelle Förderung. Individuelle Förderung braucht adäquate Rahmenbedingungen, ermöglicht durch das Zusammenspiel aller Ebenen der Schule und auch der Schulverwaltung. Erst dann können größtmögliche Kompetenzen – dazu zähle ich neben dem Wissen und den Fertigkeiten auch die soziale Kompetenz – erworben werden. Es soll eine neue Kultur des Lehrens und Lernens durch einen anderen Umgang miteinander geschaffen werden – wie gesagt auf allen Ebenen.

Schule ist oft sehr hierarchisch aufgebaut. Es gibt Druck und auch Unmut und Angst. Dass am schlechtesten unter Druck – vor allem Druck von außen oder gar Angst – gelernt wird, ist inzwischen allgemeingültiges Wissen.

Der Weg einer modernen Pädagogik geht schon längst in Richtung der Frage, wie ein Lernfeld besser individuell und effizienter bearbeitet werden kann, weg vom Anordnen und Gehorchen. Der Satz einer Pädagogin – ich glaube, sie war aus Finnland –, die gesagt hat: Wir können es uns nicht leisten, einen Schüler unterwegs zu verlieren!, zeigt ja schon das Ziel deutlich auf.

Strafe soll also zum Begleiten, zur Anleitung, zur Selbstreflektion und zu positivem Rückmelden werden und Aufsicht zu Management, zu Zielvereinbarungen, zur Evaluation, zur Beratung und, wenn notwendig, auch zur Mediation.

In den Erläuterungen des Gesetzes heißt es: „Diese Maßnahmen bedeuten einen tiefgreifenden Kulturwandel im Schulwesen, der vor dem Hintergrund der Entstehung einer Wissensgesellschaft unerlässlich erscheint.“ – Ich denke, dem können wir ja nur zustimmen. Daher ist dieses Gesetz sehr zu begrüßen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


17.56.29

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Es wurde ja schon sehr viel über das Qualitätsmanagement an Schulen gesprochen. Als letzte Rednerin zu diesen Tagesordnungspunkten möchte ich nur kurz auf die Novelle des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes eingehen.

Zukünftig können Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Bundesschulen mit verwen­det werden, natürlich nur mit Zustimmung der Betroffenen. Die derzeitige Gesetzeslage hat ja nur die Landeslehrerinnen und -lehrer zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bundesschulen vorgesehen. Künftig sollen eben Landeslehrerinnen und Landeslehrer ebenso an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, aber auch an der Neuen Mittelschule unterrichten.

Dieses neue Gesetz bedeutet auf der einen Seite mehr Flexibilität, auf der anderen Seite vor allem aber eine effiziente Bekämpfung des regional stark schwankenden Lehrermangels. Dieses Gesetz ist, so meine ich, aber auch ein wichtiger Schritt der Schul- und Bildungsreform und geht in die richtige Richtung.

Ein weiteres zentrales Projekt ist aber auch das derzeit in Ausarbeitung stehende österreichweite einheitliche Dienst- und Besoldungsrecht. Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass es sehr wohl unser aller Ziel sein muss, ein neues Arbeitsmodell zu entwickeln, ein Modell, das junge Menschen wieder für den Lehrberuf begeistert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58

 


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