Umweltausschuss:
Antrag 1518/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung der Versorgung von Bundesgebäuden durch garantiert atomstromfreie Energie,
Antrag 1532/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelίn-UVP,
Antrag 1533/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Mochovce-UVP;
Verfassungsausschuss:
Antrag 1527/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Budgetausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 (III-233 d.B.).
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Dienstag, den 17. Mai 2011, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.
Bevor ich diese Sitzung schließe, gebe ich noch bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung der Verfassungsausschuss im Lokal VI zusammentritt.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.48 Uhr
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