Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 93

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Kosten im Rahmen familiärer Gewalt, und das ist zu viel. Zu diesen Kosten kommt man, wenn man im Durchschnitt alles, was im Rahmen von familiärer Gewalt und Prävention anfällt, zusammenzurechnet, nämlich Beratung und Betreuung, Begleitung, Polizeiinterventionen, Haft, Gerichtsverfahren et cetera und natürlich die ärztliche Versorgung, die therapeutische Versorgung und die Kosten für jene Dinge, die in Richtung Stärkung und selbstbestimmtes Leben führen. Das kostet, meine sehr verehr­ten Damen und Herren.

Wenn das nicht endlich präventiv angegangen wird und nicht mehr an Präventions­kosten da hineingebuttert wird, dann wird es langfristig nicht gut ausschauen, weil sich in der Folge die Kosten nur erhöhen, aber nicht vermindern werden.

Ein spezieller Punkt sind Frauen und Behinderungen und auch die strukturelle und individuelle Gewalt an Frauen mit Behinderungen. 1996 gab es eine Studie, da sagten 64 Prozent der befragten Frauen mit Behinderungen, dass sie sexuelle Übergriffe erfahren haben, oft auch im Zuge von stationärer Unterbringung, aber auch im Rah­men von Pflege und Betreuung. Diese sexualisierte Gewalt im Behindertenalltag muss eine Schwerpunktsetzung bekommen, muss auch genau angeschaut werden.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie über Missbrauch in Behinderteneinrichtungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Studie zum Thema Missbrauch von Men­schen mit Behinderungen in Institutionen in Auftrag zu geben.

*****

Der Grund dafür ist, dass die Zahlen aus den neunziger Jahren stammen und wir alle gerade im Bereich „Gewalt an Frauen und Kindern“ nur von Schätzungen leben und keine Begleitforschungen, keine Studien, Daten, Zahlen und Fakten haben, die enorm wichtig sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erlaube mir, den Antrag noch kurz zu ergänzen, weil der Halbsatz weggefallen ist: „und die Ergebnisse in Form eines Berichts dem National­rat vorzulegen.“

Der Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie über Missbrauch in Behinderteneinrichtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gleichbehand­lungs­aus­schus­ses über den österreichischen Frauengesund­heits­bericht 2010/2011 (III-228/1179 d.B.)

 


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