Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 94

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Im Zuge des Aufdeckens von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen wurde in den Medien auch über Misshandlungen in Behinderteneinrichtungen berichtet.

Es ist bekannt, dass Menschen mit Behinderungen häufiger Opfer sexueller Übergriffe oder Gewalt werden als nicht behinderte Frauen und Männer.

Im Rahmen einer Fachtagung zur sexuellen Ausbeutung von Menschen mit Behin­derung wurde 1996 in Österreich die Studie „Weil das alles weh tut mit Gewalt“ vorgestellt. Darin gaben 64 % der befragten Frauen und 50 % der befragten Männer mit Behinderungen an, bereits sexuelle Gewalt erlebt zu haben.

Dass Missbräuche in Behinderteneinrichtungen oft nicht ans Tageslicht kommen, hat mehrere Gründe. Die Opfer können sich oft nur schwer artikulieren, und haben meist nicht die Chance, irgendwann aus der Einrichtung herauszukommen, haben daher Angst, lebenslang als „Nestbeschmutzer“ dazustehen.

Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung beinhaltet die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Da die in Österreich zu diesem Thema erstellten Studien (neben der oben erwähnten gibt es noch die Studie „Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag“ aus dem Jahr 1997) bereits ca. 14 Jahre alt sind, wäre es sinnvoll, eine neue Studie zu diesem Thema zu erstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Studie zum Thema Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Institutionen in Auftrag zu geben und die Ergebnisse in Form eines Berichts dem Nationalrat vorzulegen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


12.43.18

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Hohes Haus! Der Frauengesund­heits­bericht ist fürwahr ein gewaltiges Werk. Da wird auf beinahe 600 Seiten auf Frauen­gesundheit eingegangen. Es wird berichtet über Infektionskrankheiten, die Pille danach, Sexualverhalten, Depression, Burnout, Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu der Tatsache, dass die Frauen im Schnitt sechs Jahre älter werden als die Männer.

Ich hoffe aber, dass dieser Bericht nicht nur als informell, sondern auch als informativ gesehen wird, das heißt, dass der Bericht nicht, nachdem er zur Kenntnis genommen worden ist, in der Schublade verschwindet, sondern dass es auf dieser Grundlage tatsächlich zu Verbesserungen und Veränderungen kommen wird. Eine von mir im Ausschuss in diese Richtung gehende Frage an die Minister wurde nicht beantwortet.

Sollte man den Bericht jedoch nur als informell ansehen, wäre es in Zukunft sinnvoller, auf diesen Bericht zu verzichten und den dafür zur Verfügung stehenden Betrag


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