Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 198

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Frau Abgeordnete Moser hat bereits darauf hingewiesen: Von den zehn heute hier zu behandelnden Petitionen und Bürgerinitiativen setzen sich gleich drei mit dem Thema öffentlicher Schienennahverkehr auseinander.

Meine Damen und Herren, es gibt im Ausschuss des Öfteren Diskussionen darüber, ob eine Petition nur dann erfolgreich behandelt wird, wenn sie einem Fachausschuss zugewiesen wird. Eine Kenntnisnahme im Ausschuss und eine Diskussion im Sammel­bericht werden oftmals negativ bewertet. Ich bin der Meinung, dass auch die Diskussion hier im Hohen Haus im Rahmen eines Sammelberichts eine breite öffent­liche Diskussion nach sich ziehen kann, wenn man sie offen und ehrlich führt.

Wir haben zu den Petitionen auch Stellungnahmen vom BMVIT eingeholt, die sich mit allen drei den Verkehr betreffenden Bürgerinitiativen und Petitionen auseinanderge­setzt haben, um so auch eine rechtliche Grundlage zu haben.

Meine Damen und Herren, im Jahre 1999 wurde hier im Nationalrat das Öffentliche Personennah- und Regionalverkehrsgesetz beschlossen. Dabei wurde niedergeschrie­ben, dass der Bund ein Grundangebot im Schienenpersonennahverkehr und Regional­verkehr österreichweit sicherstellen muss und es Aufgabe der Länder ist, auf Basis dieses Grundangebotes nachfrageorientierte Verkehrsleistungen sowohl im Eisen­bahn‑ als auch im Busbereich zu planen und auch zu finanzieren. Aus dieser Mitverantwortung können wir auch die Länder nicht entlassen, weil sie ja selbst diese Mitsprache immer eingefordert haben.

Viele Menschen in Niederösterreich haben die Übernahme der Regionalbahnstrecken durch das Land Niederösterreich als große Chance gesehen. Die Aussagen der Lan­des­räte, wir übernehmen die Bahnen ja nicht, um sie zuzusperren, haben bei vielen Menschen berechtigte Hoffnung auf einen Weiterbestand und auch auf eine Attraktivierung gebracht, so auch für die Menschen an der Ybbstalbahn. Dass man jetzt von Seiten des Landes Niederösterreich nur mehr 5,5 Kilometer als Citybahn betreiben und stattdessen 40 Kilometer Radwege errichten will, ist wirklich keine ver­kehrs­politische Meisterleistung des neuen Eigentümers. Daher auch die Unterstützung aller Initiativen und auch Bürgerinitiativen, die es für diese Bahn gibt, um diese auch weiterhin im Bestand zu halten und vor allem auch Nachnutzungen – eventuell auch von privater Seite – zu ermöglichen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, es gibt sehr viele Regionalbahnen, die bereits von Ländern übernommen worden sind, wo es positive Beispiele gibt. Die Krimmler Bahn in Salzburg zum Beispiel, wo man neue Wege gegangen ist, wo man erfolgreiche Wege gegangen ist für die Menschen in der Region und für jene, die tagtäglich diese Bahn benützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


18.07.58

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Sammelbericht hat meine Kollegin Susanne Winter schon ausführlich berichtet und auch die Begründung dafür gegeben, warum wir diesen Bericht ablehnen.

Aber jetzt zur Petition „Erhaltung und Betrieb der Ybbstalbahn nach Übergabe an das Land Niederösterreich“. Seit Übernahme aller Nebenbahnen in Niederösterreich durch das Land Niederösterreich im Dezember 2009 ist dies Landessache, daher auch Erledigung durch Kenntnisnahme im Petitionsausschuss.

 


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