Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 202

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Österreicher können unsere Arbeit sehr positiv bewerten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.21.36

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Petitionen betreffend „Kinder gehören nicht in Gefängnis“ und „eine rasche, menschenrechtskonforme und humanitäre Reform des österreichischen Fremdenrechts“ gehen direkt in die politische Arbeit ein. Ich glaube, man sieht genau an diesen Petitionen, wie wichtig es ist, dass man Schwächen und Lücken im System aufzeigt und dass es die Möglichkeit gibt, direkt Einfluss zu nehmen.

Fakt ist, es hat gerade in der Vergangenheit mit dem Fremdenrechtspaket, mit der Rot-Weiß-Rot-Card, Maßnahmen gegeben, die indirekt auch diesen Petitionen nahekom­men. Es geht hier darum, dass wir die Zuwanderung auf unsere Bedürfnisse abstim­men; dass wir Qualifikation als wesentliches Kriterium voranstellen; dass wir Sprachkenntnisse als Grundvoraussetzung vorgeben; und dass wir – und das war ein Streitpunkt bezüglich der Anwesenheitspflicht – die Identität feststellen; dass wir klare Spielregeln haben, wenn es darum geht, Menschen in Österreich Aufenthalt zu gewähren und Menschen in Österreich zu beschäftigen.

Aus meiner Sicht ist auch ganz klar, dass es gerade beim Thema Schubhaft – da gab es ja starke Emotionen – klare Spielregeln geben muss. Vielleicht ist noch die eine oder andere Maßnahme notwendig, aber ich glaube, es geht um die zeitliche Limitierung bei besonders schutzwürdigen Personengruppen, bei Minderjährigen. Es geht darum, dass unmündige Minderjährige nicht in Schubhaft angehalten werden dürfen. Das hat Frau Innenminister Fekter damals ganz klar festgestellt. Es geht darum, dass gegen mündige Minderjährige bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres stets gelindere Mittel anzuordnen sind und nur bei unabdingbaren Gründen eine Schubhaft, die für zwei Monate möglich ist.

Insgesamt gibt es zusätzliche Überprüfungsmöglichkeiten bei der Schubhaft. Es ist also nicht mehr ausschließlich den Antragstellern möglich, das zu überprüfen, sondern auch die Behörde ist aufgefordert, die Überprüfung in regelmäßigen Abständen vorzu­nehmen.

Dieses Paket ist einmal ein erster Teil. Diese Petitionen werden ja an den Innenaus­schuss weitergeleitet. Es wird zukünftig auch möglich sein, dass Österreich als Land, das in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart und in der Zukunft ein gewisses Maß an Zuwanderung braucht, Spielregeln und klare Vorgaben einführt, Konflikte möglichst vermeidet und nicht Konflikte im Nachhinein fördert. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


18.24.26

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich finde es sehr positiv, dass es Ände­rungen im Ablauf des Petitionsausschusses und auch in der Dokumentation des Verlaufs der einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen geben wird.

Ich finde nicht, dass eine Kenntnisnahme ein Begräbnis erster Klasse ist, wie das heute schon ein paar Mal angesprochen wurde. (Ruf bei der FPÖ: Genau so ist es!)


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