Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 70

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kogler, Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Runter von der Bildungsbremse“, zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungs­vorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird – BFRG 2012-2015 (1199 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz mit dem das Bundesfinanzrah­mengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird (BFRG 2012-2015) in der Fassung des Berich­tes des Budgetausschusses (1174 dB) wird wie folgt geändert:

1.

In §1 lauten die Obergrenzen für Ausgaben der Rubrik 3 „Bildung, Forschung, Kunst und Kultur“ folgendermaßen:

Rubrik

Bezeichnung

Jahr (Beträge in Millionen €)

 

 

2012

2013

2014

2015

3

Bildung, Forschung,
Kunst und Kultur

12.273,971

12.342,100

12.398,700

12.539,191

2.

In §2 lauten die Obergrenzen für Ausgaben der Untergliederung 31 „Wissenschaft und Forschung“ folgendermaßen:

Untergliederung

Bezeichnung

Jahr (Beträge in Millionen €)

 

 

2012

2013

2014

2015

31

Wissenschaft und Forschung

3.810,632

4.078,800

4.030,400

4.029,267

Begründung

Bildung ist die zentrale Entwicklungsressource unserer Gesellschaft. Anstatt so wie in Deutschland trotz Konsolidierungserfordernissen in diesen Zukunftsbereich zu investie­ren kürzt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf zum Bundesfinanzrah­mengesetz bei den Universitäten in den Jahren 2012 bis 2015 von 3.811 Milliarden auf 3.729 Milliarden Euro. Der vorliegende Antrag möchte diese Bildungsbremse beenden und den Universitäten entsprechend den Vorschlägen der Universitätenkonferenz ab 2013 mit zusätzlichen 300 Mio. Euro jährlich eine sinnvolle finanzielle Basis ermögli­chen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte. (Abg. Strache: Gibt es jetzt wieder eine Schweigeminute?)

 


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