Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kogler, Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Runter von der Bildungsbremse“, zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird – BFRG 2012-2015 (1199 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird (BFRG 2012-2015) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1174 dB) wird wie folgt geändert:
1.
In §1 lauten die Obergrenzen für Ausgaben der Rubrik 3 „Bildung, Forschung, Kunst und Kultur“ folgendermaßen:
|
Rubrik |
Bezeichnung |
Jahr (Beträge in Millionen €) |
|||
|
|
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
|
3 |
Bildung, Forschung, |
12.273,971 |
12.342,100 |
12.398,700 |
12.539,191 |
2.
In §2 lauten die Obergrenzen für Ausgaben der Untergliederung 31 „Wissenschaft und Forschung“ folgendermaßen:
|
Untergliederung |
Bezeichnung |
Jahr (Beträge in Millionen €) |
|||
|
|
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
|
31 |
Wissenschaft und Forschung |
3.810,632 |
4.078,800 |
4.030,400 |
4.029,267 |
Begründung
Bildung ist die zentrale Entwicklungsressource unserer Gesellschaft. Anstatt so wie in Deutschland trotz Konsolidierungserfordernissen in diesen Zukunftsbereich zu investieren kürzt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz bei den Universitäten in den Jahren 2012 bis 2015 von 3.811 Milliarden auf 3.729 Milliarden Euro. Der vorliegende Antrag möchte diese Bildungsbremse beenden und den Universitäten entsprechend den Vorschlägen der Universitätenkonferenz ab 2013 mit zusätzlichen 300 Mio. Euro jährlich eine sinnvolle finanzielle Basis ermöglichen.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte. (Abg. Strache: Gibt es jetzt wieder eine Schweigeminute?)
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