Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 97

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die empfiehlt eine gegenteilige Investition, d. h. mehr Sachleistungen als Geldleistun­gen. Denn der Vergleich unter den OECD-Staaten zeige, dass vor allem jene Länder bei Armutsprävention und Kindeswohlergehen gut abschneiden, die besonders in Dienst­leistungen investieren.

In der OECD Studie („Doing better für families“, 04/2011) wird auf eine Beschränktheit der Daten hingewiesen, denn Leistungen für Familien (sowohl Geld- als auch Dienst­leistungen) werden auch von lokalen Regierungen finanziert bzw. kofinanziert.

Der mangelhafte Zustand einer exakten Datenlage über die tatsächlichen Ausgaben für Familien betrifft auch Österreich. Es kann derzeit keine exakte Aussage darüber ge­troffen werden, wie viel Mittel Österreich derzeit für Kinderbetreuung aufbringt. Es ist daher auch nicht bekannt, wie viel Mittel in die Kinderbetreuung fließen. Am Ausbau sowie der laufenden Finanzierung der Kinderbetreuung sind sowohl Bund, Länder als auch Gemeinden beteiligt. Eine Transparenz über die aufgebrachten Mittel der einzel­nen Ebenen ist derzeit jedoch nicht gegeben.

Eine zielgerichtete Familienpolitik, die eine Entscheidung über eine Umschichtung von Geldleistungen in Richtung Sachleistungen treffen will bzw. beurteilen möchte ob es bereits in den letzten Jahren diesbezügliche Veränderungen gab, ist auf eine umfas­sende Datenbasis angewiesen.

Im Jänner 2011 kündigte Familienminister Mitterlehner daher an, das Beihilfensystem für Familien auf regionaler Ebene ins Visier nehmen zu wollen (Presse, 24.1.2011; Ku­rier 24.1.2011). Doppelgleisigkeiten, wie Extra-Leistungen für Neugeborene, Schulan­fänger, Mehrlinge uvm., die in einigen Bundesländern zusätzlich zu den Familienleis­tungen des Bundes ausgeschüttet werden, sollten künftig in den Ausbau der Kinderbe­treuung fließen. Für Februar 2011 kündigte der Minister Gespräche mit den Familien­referenten der Länder an. Eine Präsentation der Ergebnisse blieb bislang aus.

Im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012-2015 wird im UG 25 Familie und Jugend als Priorität und Schwerpunkt der kommenden Jahre die „Konsensuale Ab­stimmung der familienbezogenen Leistungen mit den Ländern“ angeführt (S. 50).

Eine Abstimmung der Leistungen setzt jedoch eine transparente und exakte Datenlage voraus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Ausgaben für Familienleistungen ein­schließlich entfallener öffentlicher Abgaben getrennt nach Leistungsarten und je Ge­bietskörperschaft zu erfassen und dem Nationalrat spätestens Ende 2011 einen dies­bezüglichen Bericht zuzuleiten.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.40.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Wir besprechen jetzt das Finanzrahmengesetz für die kommenden Jah­re, aber diese Bundesregierung findet es nicht der Mühe wert, auf die heutige, die Ist-Si­tuation der Bevölkerung einzugehen.

 


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