die empfiehlt eine gegenteilige Investition, d. h. mehr Sachleistungen als Geldleistungen. Denn der Vergleich unter den OECD-Staaten zeige, dass vor allem jene Länder bei Armutsprävention und Kindeswohlergehen gut abschneiden, die besonders in Dienstleistungen investieren.
In der OECD Studie („Doing better für families“, 04/2011) wird auf eine Beschränktheit der Daten hingewiesen, denn Leistungen für Familien (sowohl Geld- als auch Dienstleistungen) werden auch von lokalen Regierungen finanziert bzw. kofinanziert.
Der mangelhafte Zustand einer exakten Datenlage über die tatsächlichen Ausgaben für Familien betrifft auch Österreich. Es kann derzeit keine exakte Aussage darüber getroffen werden, wie viel Mittel Österreich derzeit für Kinderbetreuung aufbringt. Es ist daher auch nicht bekannt, wie viel Mittel in die Kinderbetreuung fließen. Am Ausbau sowie der laufenden Finanzierung der Kinderbetreuung sind sowohl Bund, Länder als auch Gemeinden beteiligt. Eine Transparenz über die aufgebrachten Mittel der einzelnen Ebenen ist derzeit jedoch nicht gegeben.
Eine zielgerichtete Familienpolitik, die eine Entscheidung über eine Umschichtung von Geldleistungen in Richtung Sachleistungen treffen will bzw. beurteilen möchte ob es bereits in den letzten Jahren diesbezügliche Veränderungen gab, ist auf eine umfassende Datenbasis angewiesen.
Im Jänner 2011 kündigte Familienminister Mitterlehner daher an, das Beihilfensystem für Familien auf regionaler Ebene ins Visier nehmen zu wollen (Presse, 24.1.2011; Kurier 24.1.2011). Doppelgleisigkeiten, wie Extra-Leistungen für Neugeborene, Schulanfänger, Mehrlinge uvm., die in einigen Bundesländern zusätzlich zu den Familienleistungen des Bundes ausgeschüttet werden, sollten künftig in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen. Für Februar 2011 kündigte der Minister Gespräche mit den Familienreferenten der Länder an. Eine Präsentation der Ergebnisse blieb bislang aus.
Im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012-2015 wird im UG 25 Familie und Jugend als Priorität und Schwerpunkt der kommenden Jahre die „Konsensuale Abstimmung der familienbezogenen Leistungen mit den Ländern“ angeführt (S. 50).
Eine Abstimmung der Leistungen setzt jedoch eine transparente und exakte Datenlage voraus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Ausgaben für Familienleistungen einschließlich entfallener öffentlicher Abgaben getrennt nach Leistungsarten und je Gebietskörperschaft zu erfassen und dem Nationalrat spätestens Ende 2011 einen diesbezüglichen Bericht zuzuleiten.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Wir besprechen jetzt das Finanzrahmengesetz für die kommenden Jahre, aber diese Bundesregierung findet es nicht der Mühe wert, auf die heutige, die Ist-Situation der Bevölkerung einzugehen.
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