Ausschüttungspolitik der ATX Konzerne“ aus dem Monat Mai 2011 ergibt, überprüfungswürdig. Vor allem die diesbezügliche Schlussfolgerung der AK Wien:
„Der Schluss liegt nahe, dass niedrige Bonuszahlungen bedingt durch die Talfahrt der Aktienmärkte im Krisenjahr 2009 dazu geführt haben, die Grundgehälter anzuheben, um den Vorständen ein möglichst „sicheres“ hohes Gehaltsniveau zu bieten.“
dürfte die Dringlichkeit einer Überprüfung am Maßstab des § 4 Abs. 2 der genannten Verordnung verdeutlichen.
Alles in allem sind durch die Gewährung derart horrender Vergütungen Vertragsverletzungen durch die Staatshilfen in Anspruch nehmenden Banken gegenüber dem Staat nicht auszuschließen. Nähere Schlussfolgerungen werden nicht zuletzt mangels Kenntnis der genauen Vertragsausgestaltungen (z. B. vereinbarte Vertragsstrafen) verunmöglicht. Umso mehr scheint es die Aufgabe einer verantwortungsvollen Finanzministerin sein, die Einhaltung der Gesetzes-, Verordnungs- bzw. Vertragsbedingungen zu überprüfen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darüber zu informieren und bei Vertragsverletzungen aller rechtlichen Schritte schonungslos zu verfolgen.
Im Hinblick auf diese Unklarheiten stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Finanzen wird ersucht, die 2009 und 2010 von „Bankenhilfe“ beziehenden Banken an ihre organschaftlichen Vertreter ausgezahlten Vergütungen am Maßstab des Finanzmarktstabilitäts-, des Interbankmarktstärkungsgesetz und der diesbezüglichen Verordnung zu überprüfen, darüber dem Nationalrat bis Ende Juni 2011 Bericht zu erstatten und bei festgestellten Rechts- und Vertragsverletzungen die entsprechenden rechtlichen Schritte durchzusetzen sowie die Verordnung im Lichte der Ergebnisse zu verschärfen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.25
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn darf ich einen Abänderungsantrag zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012 einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird – BFRG 2012-2015 (1174 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Im § 1 ist der Ausgabenbetrag 2012 fix in der Rubrik 0,1 von 8 Milliarden 8,081 Millionen € um 14,7 Millionen € auf 8 Milliarden 22 781 Millionen € zu erhöhen. Entsprechend erhöht sich die Summe 2012 für die Rubrik 0,1 auf 8 Milliarden 117,981 Millionen € und die Gesamtsumme 2012 auf 73 Milliarden 605 Millionen 635 €.“
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