Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 117

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Ausschüttungspolitik der ATX Konzerne“ aus dem Monat Mai 2011 ergibt, überprü­fungswürdig. Vor allem die diesbezügliche Schlussfolgerung der AK Wien:

„Der Schluss liegt nahe, dass niedrige Bonuszahlungen bedingt durch die Talfahrt der Aktienmärkte im Krisenjahr 2009 dazu geführt haben, die Grundgehälter anzuheben, um den Vorständen ein möglichst „sicheres“ hohes Gehaltsniveau zu bieten.“

dürfte die Dringlichkeit einer Überprüfung am Maßstab des § 4 Abs. 2 der genannten Verordnung verdeutlichen.

Alles in allem sind durch die Gewährung derart horrender Vergütungen Vertragsverlet­zungen durch die Staatshilfen in Anspruch nehmenden Banken gegenüber dem Staat nicht auszuschließen. Nähere Schlussfolgerungen werden nicht zuletzt mangels Kennt­nis der genauen Vertragsausgestaltungen (z. B. vereinbarte Vertragsstrafen) verun­möglicht. Umso mehr scheint es die Aufgabe einer verantwortungsvollen Finanzminis­terin sein, die Einhaltung der Gesetzes-, Verordnungs- bzw. Vertragsbedingungen zu überprüfen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darüber zu informieren und bei Ver­tragsverletzungen aller rechtlichen Schritte schonungslos zu verfolgen.

Im Hinblick auf diese Unklarheiten stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird ersucht, die 2009 und 2010 von „Bankenhilfe“ beziehenden Banken an ihre organschaftlichen Vertreter ausgezahlten Vergütungen am Maßstab des Finanzmarktstabilitäts-, des Interbankmarktstärkungsgesetz und der diesbezüglichen Verordnung zu überprüfen, darüber dem Nationalrat bis Ende Juni 2011 Bericht zu erstatten und bei festgestellten Rechts- und Vertragsverletzungen die ent­sprechenden rechtlichen Schritte durchzusetzen sowie die Verordnung im Lichte der Ergebnisse zu verschärfen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.26

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn darf ich einen Abänderungsantrag zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012 einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird – BFRG 2012-2015 (1174 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 ist der Ausgabenbetrag 2012 fix in der Rubrik 0,1 von 8 Milliarden 8,081 Mil­lionen € um 14,7 Millionen € auf 8 Milliarden 22 781 Millionen € zu erhöhen. Entspre­chend erhöht sich die Summe 2012 für die Rubrik 0,1 auf 8 Milliarden 117,981 Mil­lionen € und die Gesamtsumme 2012 auf 73 Milliarden 605 Millionen 635 €.“

 


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