Kollegen vom BZÖ, daher auf, den Euro schlechtzureden, und hören Sie auf, Verunsicherung zu verbreiten! (Beifall bei der SPÖ.)
17.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
17.36
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Grundsätzlich wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland, wie schon erwähnt, im Jahr 2000, und zwar am 26. Juli 2000, abgeschlossen. Nun besteht das Verlangen beider Vertragspartner, insbesondere den Artikel 26 zu modifizieren beziehungsweise zu ändern. Im Wesentlichen behandelt diese Änderung die Qualität des Informationsaustausches. Gleichzeitig wird aber auch klargestellt, dass kein Partner Verwaltungsmaßnahmen durchführen muss, wenn sie von geltenden Gesetzen beziehungsweise von der Verwaltungspraxis des Vertragsstaates abweichen, wenn die Informationen nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren nicht beschaffen werden können beziehungsweise wenn ein Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis preisgegeben werden würde. Über Ersuchen werden Informationen aber auch dann gegeben, wenn der ersuchte Staat diese Informationen für seine eigenen steuerlichen Zwecke nicht benötigen würde.
Durch das Protokoll und dieses Zusatzprotokoll wird die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner Doppelbesteuerungsabkommen an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft erfüllt. (Beifall bei der SPÖ.)
17.38
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.
17.38
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Werter Kollege Hundstorfer! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen beziehungsweise – richtigerweise gesagt – Abkommen zur Vermeidung von doppelter Besteuerung ist Bestandteil eines DBA-Netzwerkes. Österreich hat inzwischen 82 solcher Abkommen, und diese Abkommen werden jetzt laufend erneuert, um dem vom Abgeordneten Haberzettl angesprochenen OECD-Standard für Transparenz und Amtshilfebereitschaft zu entsprechen. Es geht im Wesentlichen darum, dass Österreich seinen ursprünglichen Vorbehalt gegen Artikel 26 des Musterabkommens zurückgezogen hat.
Erlauben Sie mir, heute kurz eine Zwischenbilanz zu ziehen: Wir haben fünf komplett neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, mit denen wir bisher keine hatten, die aber für uns wirtschaftlich von großem Interesse sind – wie zum Beispiel Serbien –, abgeschlossen, und wir haben 14 Anpassungen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen. Das alles wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht der Leiter der Fachabteilung, Dr. Jirousek, und seine Mitarbeiter im BMF diese Verhandlungen mit den Kollegen in den Finanzministerien der unterschiedlichen Länder immer sehr beharrlich geführt hätten.
Österreichs Exporte mit Finnland betrugen zuletzt 500 Millionen € und unsere Importe zirka 440 Millionen €. Allein daran sieht man schon, welche wirtschaftliche Bedeutung diese Frage hat. Doppelbesteuerungsabkommen helfen auch, Handelsbeziehungen zu verbessern, was letztlich auch der österreichischen Wirtschaft, Exportwirtschaft, und den Arbeitsplätzen nützt.
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