17.31
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Aufgrund nationaler und internationaler Rechtsänderungen ist das in Diskussion stehende Doppelbesteuerungsabkommen zu verändern, damit auch steuerliche Transparenz und Amtshilfe möglich sind. Es geht zwar nur um etwa 1 Prozent des Exports, trotzdem ist dieses Abkommen wichtig, nicht nur für die Transparenz, sondern auch für etwa 40 finnische Unternehmen in Österreich und etwa 300 finnische Unternehmen, die mit österreichischen Unternehmen in wirtschaftlicher Verbindung stehen.
Wir haben in den vergangenen Jahren mehr als 90 derartige Abkommen beschlossen, Abkommen mit Ländern außerhalb von Europa und auch mit Ländern in Europa. Daher ist es verwunderlich oder nicht ganz einsichtig, dass die Kommission erst jetzt, im Vorjahr, festgehalten hat, dass nicht klar ist, wie die Mechanismen, nämlich dieser Abkommen, in der Praxis funktionieren, und nicht klar ist, ob dadurch die Doppelbesteuerung tatsächlich beseitigt wird.
Offensichtlich haben zahlreiche Beschwerden zu einer Online-Konsultation geführt, und das Ergebnis dieser Konsultation hat die Kommission zum Jahresende veranlasst mitzuteilen, dass sie Beiträge leisten wird, dass die Steuersysteme der Mitgliedsländer angeglichen werden. Das ist natürlich eine sehr, sehr wichtige Entwicklung. Trotzdem wird diese noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es auch wichtig, dass die Abkommen, wie auch jenes, das wir heute zu beschließen haben, funktionsfähig gehalten werden, weil damit auch entschieden wird, ob grenzüberschreitende Aktivitäten stattfinden und ob der Binnenmarkt funktioniert.
Beides ist auch mit entscheidend für Wirtschaft und Beschäftigung bei uns in Österreich. Daher darf ich dazu einladen, dass wir dieses Abkommen gemeinsam beschließen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.34
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
17.34
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dieser Abänderung des Abkommens wird die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen neu geregelt und verbessert. Durch diese Anpassung wird aber auch den neuen OECD-Standards entsprochen, und es wird damit eine größere steuerliche Transparenz und noch mehr Bereitschaft zur Amtshilfe eintreten.
Ebenfalls wird mit der Anpassung eine Neuregelung des steuerlichen Informationsaustausches festgeschrieben und auch festgelegt, dass Bankauskünfte nur für zukünftige Besteuerungszeiträume erteilt werden können. Es ist mir wichtig, festzuhalten, dass die österreichischen innerstaatlichen Rechte auf Geheimhaltung uneingeschränkt bleiben und die Informationen nur den Personen und den Behörden sowie den Gerichten und den Verwaltungsbehörden erteilt werden dürfen.
Geschätzte Damen und Herren! Wenn heute in der Debatte im Rahmen der Europastunde vom BZÖ der Euro in Frage gestellt beziehungsweise oft schlechtgemacht wurde, muss dem entgegengehalten werden, dass der Euro heute eine sichere, eine starke und mit mehr als 30 Prozent Anteil im Welthandel eine Weltwährung geworden ist und uns dadurch Stabilität gewährleistet wird; eine – und ich gehe davon aus, dass wir uns da einig sind – hohe Stabilität, die die Volkswirtschaften und auch Österreich gerade in diesen nicht einfachen Zeiten brauchen. Hören Sie, geschätzte Kolleginnen und
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite