Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 176

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des Kindergeldbezugs – die im Übrigen nicht die beliebteste ist; das ist immer noch die Langvariante, auch wenn Ihnen das ideologisch nicht passt – eigentlich einen System­wechsel sehen, denn das, was dort passiert – der Teil über den 1 000 €, gedeckelt mit den 2 000 € –, ist eine Sache, die sich eher an einer Versicherungsleistung orientiert. Und weil es eher einer Versicherungsleistung entspricht – sprich: gedanklich eher beim alten Karenzgeldmodell aufgehoben ist –, sollte auch die Finanzierung aus dem entspre­chenden Topf, nämlich aus der Arbeitslosenversicherung, erfolgen.

Niemand von uns hat gesagt – weil dieser Vorwurf wahrscheinlich kommen wird –, dass man damit den FLAF sanieren kann. Das ist unmöglich! Das ist ein solches Mil­liardengrab, dafür werden wir ganz andere Maßnahmen brauchen, zum Beispiel auch ein Hinterfragen der Exportaktivitäten im Bereich der Familienleistungen. Aber es ist ein Beitrag dazu, dass man mit dem Hütchenspiel und mit der Verschleierungstaktik bei der Finanzierung aufhören kann, und es ist ein Beitrag zur Entlastung des FLAF.

Und im Übrigen, weil ich gerade beim FLAF bin: Das wäre auch ein interessantes The­menfeld, wo man sich einmal damit auseinandersetzen sollte, was die Kosten-Nutzen-Wahrheit im Zusammenhang mit der Zuwanderung bedeutet, die Frage nämlich: Wer zahlt ein, und wer profitiert davon? (Beifall bei der FPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


17.50.00

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege Kickl, erstens einmal heißt es glei­cher Lohn und gleiches Gehalt für gleichwertige Arbeit. Aber da Sie von einer Partei kommen, die für Gleichstellungspolitik für Frauen nicht unbedingt bekannt in diesem Haus ist (Abg. Zanger: Nein, nein!), glaube ich, nimmt Ihnen auch das niemand ab. Bei den vielen Novellen, die wir zum Gleichbehandlungsgesetz eingebracht haben, über die wir im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert haben, hätten Sie ja die Möglichkeit gehabt, auch Ihre Zustimmung zu geben. Aber das hat Ihre Partei ganz einfach nicht getan. Daher, seien Sie mir nicht böse, Frauenpolitik haben Sie sich nicht auf Ihre Fah­nen geschrieben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Ich schon!)

Nun lassen Sie mich auf einige der Anträge eingehen und auch kurz begründen, wa­rum wir im Ausschuss dagegen gestimmt haben. Ich möchte gleich mit dem Antrag be­ginnen im Zusammenhang mit dem, was Sie, geschätzter Herr Kickl, zuletzt gesagt ha­ben, mit der Bedeckung des einkommensabhängigen Teiles des Kinderbetreuungsgel­des aus Mitteln des Arbeitslosenversicherungsbereiches. Ich darf Ihnen sagen, seit das Karenzgeld in ein Kinderbetreuungsgeld umgewandelt worden ist, ist dies nicht mehr Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, sondern eine familienpolitische Leistung. Wir wollen diesem Vorschlag nicht nähertreten, weil es damit auch zu einer Querfinanzie­rung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für jene Personengruppen käme, die keine Arbeitslosenversicherung einzahlen, wie zum Beispiel Bäuerinnen und Bauern, Beamtinnen oder Beamte und Selbständige.

Jetzt habe ich nichts gegen diese Gruppen, ganz im Gegenteil. Ich glaube nur ganz einfach, dass ASVG-Mittel auch für jene Personen zu verwenden sind, die in diesen Be­reich auch einzahlen.

Was ebenfalls nicht unsere Zustimmung findet, ist der Antrag von Kollegin Mag. Schatz, wo gefordert wird, dass es zu einer Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Ar­beitslosenversicherung kommt.

Dieser Antrag wird unter anderem von uns auch aus folgendem Grund abgelehnt: Wür­de es zu einer Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Arbeitslosenversiche­rung kommen, dann wäre damit auch Tür und Tor geöffnet, dass das AMS auch ge-


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