Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 177

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ringfügig Beschäftigte zu vermitteln hat. Das, glaube ich, wollen wir alle miteinander nicht, dass es zu einem Ausbau von Working Poor kommt, sondern ganz im Gegenteil, wir wollen Arbeitsplätze für Menschen haben mit einem Einkommen, mit dem sie auch auskommen können. Daher wird dieser Antrag auch nicht unsere Zustimmung finden.

Und der letzte Antrag, auf den ich noch eingehen möchte, ist jener Antrag, der sich damit beschäftigt, dass es zu einer Erhöhung der Nettoersatzrate im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung kommt.

Selbstverständlich hätten wir auch gerne eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es, wenn man eine Anhebung durchführt, zu ei­nem zusätzlichen Leistungsaufwand von mehr als 590 Millionen € kommt. Wir wollen diese Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik verwenden und haben in der Vergan­genheit dahin gehend auch eine gute Politik gemacht. Wir wollen diese Mittel sinnvoll einsetzen, damit die Menschen durch qualifizierte Schulungsmaßnahmen wesentlich leichter wieder Eingang in den Arbeitsprozess finden.

Auf diese Art und Weise sind unserer Meinung nach Mittel in der aktiven Arbeitsmarkt­politik wesentlich besser und sinnvoller an die Frau und an den Mann gebracht, weil man damit auch sicherstellt, dass Menschen wieder in den Arbeitsprozess kommen und somit auch wieder einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. Denn da, glaube ich, sind wir uns alle miteinander einig: Jeder Arbeitsloser ist ein Arbeitsloser zu viel. Daher setzen wir den Schwerpunkt auf Qualifizierung, damit die Menschen wieder in den Arbeitsprozess Eingang finden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.54.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange gerne einmal mit dem Positiven an. Das Positive wäre, soweit ich es erkennen kann, dieser gemeinsame Antrag 812/A(E), der im Ausschuss von den Regierungspar­teien eingebracht wurde und mit dem zumindest eines möglich wäre: dass wir uns in einem gewissen Zeitraum nach Einführung der Mindestsicherung anschauen, wie es denn tatsächlich ausschaut.

Nur kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Das wird dann vermutlich nicht mehr so positiv ausschauen, wie wir es gerne hätten, wie es auch wir gerne gesehen hätten, denn das, was sich bis jetzt in den Bundesländern rund um die Einführung der Mindestsicherung abspielt, ist teilweise katastrophal, weil Bundesländer angefangen von der Steiermark bis über Salzburg und was weiß ich wohin zusätzlich bei bestimmten Leistungen, die im Rahmen der alten Sozialhilfe gewährt wurden, sparen, diese einsparen auf Kosten derer, die sie dringend notwendig haben, sonst hätten sie nämlich keinen Anspruch auf Mindestsicherung.

Wenn sich diese Praxis, die ja mit dem Sündenfall in der Steiermark begonnen hat, wo man ganz offen gegen die Artikel 15a-Vereinbarung verstoßen hat, jetzt sozusagen durchsetzt in den Bundesländern, na dann gute Nacht.

Gute Nacht auch für das, was wir ohnehin schon als Miniprojekt, als Mindestsicherung gesehen haben, wo wir aber trotzdem noch immer erkennen konnten und erkennen wollten: Ja, es gibt zum Beispiel durch geringfügige Erhöhungen im Rahmen der Not­standshilfe für bestimmte Gruppen einzelne Verbesserungen. Wir wollen das nicht weg­diskutieren. Und für diese Leute bedeutet das statt 550 € Notstandshilfe dann halt 600 € Notstandshilfe – das sind 50 € mehr.

Aber wenn man es ihnen auf der anderen Seite durch die Länder wieder wegnimmt, dann schaut es schlimm aus.

 


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