Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 179

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Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir bereits über das Bundesfinanzrah­mengesetz diskutiert. Den Budgetweg, den wir eingeschlagen haben, gilt es fortzuset­zen. Wir und auch Sie, werte Kollegen von der Opposition, wissen, dass ein Reform­kurs notwendig ist. Mit diesem Bundesfinanzrahmengesetz gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung eines Weges der Verantwortung. (Abg. Mag. Schatz: Wem gegen­über?) Eine Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld würde zum Beispiel jährlich Mehrkosten von 750 Millionen € zur Folge haben. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht! Es kommt auf die maximale Höhe an!) Ein Abgehen von der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe würde sich zum Beispiel mit 82 Millionen € niederschlagen.

Österreich hat auch im Bereich des Arbeitslosengeldes die Armutsbekämpfung natür­lich im Fokus und gewährt ja auch die Notstandshilfe. Die Mindestsicherung wurde ebenfalls angesprochen und ist auch gedacht als Schutz vor Armut, aber auch als Un­terstützung in einer gewissen Zeit, in der man versucht, wieder einen Job zu finden. (Abg. Öllinger: Wie schaut es in der Steiermark aus?) Außerdem wissen Sie ganz ge­nau, dass wir das Arbeitslosengeld vom System her nicht vergleichen können mit Sys­temen in anderen EU-Ländern. Das hat der Herr Bundesminister auch ganz klar und gut im Ausschuss formuliert.

Außerdem soll an dieser Stelle auch angemerkt werden, dass die österreichische Net­toersatzrate einen Grundwert darstellt. Durch Ergänzungs- und Familienzuschläge fällt diese aber in der Regel deutlich höher aus, und es werden oft bis zu 80 Prozent ausbe­zahlt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch noch den Entschließungsantrag erwähnen, eingebracht von der Re­gierungspartei, den wir mehrheitlich im Ausschuss beschlossen haben, wo es tatsäch­lich darum geht, die Mindestsicherung positiv zu unterstreichen, wo der Herr Bundes­minister eben auch gebeten wird, zu evaluieren, wie sich die Arbeitsmarkteffekte hier entwickeln.

Abschließend möchte ich noch kurz zum Antrag betreffend das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld Stellung nehmen. Meine Kollegin Csörgits hat es ja gut auf den Punkt gebracht. Ich möchte schon eines sagen: Das Kinderbetreuungsgeld ist eine gu­te Errungenschaft, auch wenn Sie, Herr Kollege Öllinger, es vielleicht nicht hören wol­len. Es ist eine Familienleistung, eine Leistung für alle Mütter und Väter, und ich denke, dass wir nicht mehr zurückgehen sollten in das alte System, das auch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand wäre. (Abg. Öllinger – auf die FPÖ weisend –: Das müssen Sie dort argumentieren! Das ist nicht unser Antrag!) – Entschuldigung, ich war so fixiert auf den Herrn Kollegen Öllinger. Das ist so mit Sozialpolitikern, die sich immer engagieren, wenn auch nicht immer unbedingt auf dem richtigen Weg, dass man dann auf sie fixiert ist.

Wie gesagt, das würde einen großen Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten. Das sollte man einmal so lassen. Es wird auch hier von einer Evaluierung gesprochen.

Abschließend: Wenn heute immer wieder vom Ausbau der Kinderbetreuung gespro­chen wird, dann kann ich nur sagen, dass wir von der ÖVP wissen, wie wichtig es ist, dass Kinderbetreuung auch außer Haus, Kinderbetreuung auch unter drei Jahren mög­lich ist. Aber es ist legitim, auch zu evaluieren, zu schauen, wo die Gelder hinfließen, und es ist auch legitim, zu schauen, dass die Länder ihre Verantwortung, Geld abzu­holen, auch wahrnehmen. Es hilft nichts, Gelder zur Verfügung stellen, wenn manche sie noch nicht abgerechnet haben. Ende Juni ist bald da, und dann werden wir hier auch weitersehen können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


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