der Frage, wohin wir Geld aus dem Sozialbudget investieren – in den aktiven Arbeitsmarkt oder in die Anhebung der Nettoersatzrate –, jetzt einmal entschieden, zu versuchen, das Geld in den aktiven Arbeitsmarkt hineinzubringen, was – wie wir anhand der Arbeitslosenzahlen ja auch gehört haben – ja auch zu Erfolgen führt und Menschen in Beschäftigung bringt. Es ist uns immer noch lieber, wir bringen Menschen in Beschäftigung, als wir finanzieren sie in der Arbeitslosigkeit.
Nichtsdestotrotz heißt das aber, dass wir uns auch mit dem gemeinsam beschlossenen Entschließungsantrag in der Frage der Mindestsicherung einmal anschauen, wie es mit der Einführung der Mindestsicherung und des mitbeschlossenen Maßnahmenbündels mit der sozialen Treffsicherheit aussieht. Wie gesagt ist die Forderung nach Anhebung der Nettoersatzrate natürlich auch – so sage ich jetzt einmal – in der kurzfristigen Arbeitslosigkeit ein Thema, das wir jetzt einmal abgehakt haben, weil wir sagen, es ist budgetär nicht drinnen. Es bleibt aber natürlich weiterhin auf der Agenda, und es wird zumindest unser Augenmerk darauf gelegt, ob da in den nächsten Budgets etwas möglich und auch durchzuführen ist.
In der Frage des Abgeordneten Kickl, der gesagt hat, dass eine Ungleichbehandlung der Frauen in der Frage des Einberechnens des Partnereinkommens bestehe, möchte ich anmerken: Frauenungleichbehandlung ist es nur deswegen, weil Frauen leider noch immer weniger verdienen als Männer. Sonst ist es eine völlige Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen. Das heißt, verdient der Mann weniger, wird das Fraueneinkommen eingerechnet, und umgekehrt. (Abg. Kickl: Wie viele Männer betrifft das?)
Wir wissen natürlich auch – das hat Herr Abgeordneter Dolinschek sehr plakativ mit Henry Ford veranschaulicht –, dass die Wirtschaft im Prinzip eigentlich schauen müsste, dass Menschen in Beschäftigung kommen. Frauen sind natürlich immer noch länger in der Arbeitslosigkeit und damit von der Notstandshilfe betroffen als Männer, weil Frauenarbeitsplätze noch immer schwieriger zu finden sind.
Nichtsdestotrotz brauchen wir natürlich noch immer ein Frauenministerium. Wenn uns das Schließen der Einkommensschere gelingt – und wie Gabriele Heinisch-Hosek das sieht, ist das ja eine Materie, die nicht alleine das Frauenministerium, sondern viele, viele andere Spieler im System betrifft –, dann haben wir zumindest in der Frage der Bekämpfung von Ungleichbehandlung schon einmal einen deutlichen Schritt nach vorne getan. (Beifall bei der SPÖ.)
18.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
18.18
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich meine Vorredner und Vorrednerinnen, die auf meinen Antrag Bezug genommen haben, darauf hinweisen, dass im Ausschuss von mir ein Abänderungsantrag dazu eingebracht wurde, der sozusagen jetzt in diesen Ausschussbericht auch integriert ist. Das heißt, eigentlich debattieren wir über einen Antrag, der den vollen Sozialversicherungsschutz für geringfügig Beschäftigte will und nicht nur die Einbeziehung in das Arbeitslosenversicherungssystem. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Herr Abgeordneter Dolinschek, es gab schon Zeiten in Österreich, in denen es keine geringfügige Beschäftigung gab. Es gibt andere europäische Länder, die kein derartiges Regime kennen. Letzten Endes will dieser Antrag nichts anderes, als jede unselbständige Beschäftigung voll sozialzuversichern. Das ist der Sinn dieses Antrages. Ich denke also nicht, dass in keinster Weise nachvollziehbar wäre, was die Intention dahinter ist.
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