Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 184

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Sie haben selbst gesagt, es gibt in Österreich mittlerweile 310 000 geringfügig Be­schäftigte. Zwei Drittel davon sind Frauen. All diese Beschäftigungen sind nur mit einer Unfallversicherung verbunden. Wir wissen, dass es im Niedriglohnbereich sein kann, dass ein Job, den man 15 bis 16 Stunden in der Woche macht, eben nur eine Unfall­versicherung mit sich bringt. Man erwirbt keine Ansprüche im Bereich der Pensionsver­sicherung et cetera, et cetera. (Abg. Dolinschek: Sie können sich ja freiwillig versi­chern! – Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Wir Grüne sagen: So kann das ein­fach nicht sein, da braucht es eine Korrektur!

Ich möchte noch auf weitere Punkte eingehen, die auch heute wieder genannt wurden. Sie sagen, dann kann man sozusagen, wenn man Arbeitslosenunterstützung bezieht, nicht mehr im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung dazuverdienen. Dieses Argu­ment höre ich immer wieder. Ähnliche Regelungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem Studienbeihilfengesetz.

Es ist aber keinesfalls zwangsläufig notwendig, diese Freibeträge unmittelbar an den Charakter einer geringfügigen Beschäftigung zu koppeln. Man kann solche Freigren­zen auch per Verordnung festsetzen, in einer anderen Höhe, was auch immer. Das ei­ne hat mit dem anderen nicht zwangsläufig etwas zu tun.

Auch einen weiteren Punkt haben Sie, Herr Kollege Dolinschek, heute wieder ange­sprochen: Wenn man die geringfügige Beschäftigung abschafft, also auch unter einem Verdienst von 374 € sozialversichert, dann kommt netto für die Betroffenen weniger heraus.

Das kann man auch anders gestalten. Man kann mit Freibeträgen arbeiten, ähnlich wie sie im Arbeitslosenversicherungsrecht ja bereits bestehen, denn bereits jetzt ist es so, dass Arbeitnehmer, die ein Einkommen zwischen 375 € und 1 100 € haben, von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit sind und trotzdem Leistungen daraus beanspruchen können.

Meine Damen und Herren, der Antrag zielt darauf ab, die Situation von 310 000 gering­fügig Beschäftigten – und ständig werden es mehr – zu verbessern. Das ist der Sinn dieser Sache. Natürlich wird das Ganze dann für die Arbeitgeber teurer, aber ich den­ke, das ist schon auch okay so. (Abg. Dr. Bartenstein: Auch für die Arbeitnehmer, Frau Schatz!)

Wir können einfach nicht zuschauen, dass es von Jahr zu Jahr immer mehr Jobs gibt, von denen man nicht leben kann. Wir können nicht zuschauen, dass es von Jahr zu Jahr immer mehr Jobs gibt, über die man keinen Versicherungsschutz hat, außer eben diese Unfallversicherung, mit der man aber letzten Endes nicht wirklich sozial abgesi­chert ist.

Es ist schon klar: Dieses System der geringfügigen Beschäftigung verlagert einfach Kosten, die bei sonstigen unselbständigen Beschäftigungen die Arbeitgeber überneh­men, hin zur Gesellschaft. Das heißt, die öffentliche Hand subventioniert eigentlich die­se Minijobs. Das können wir Grünen nicht gutheißen. Wir wollen einen vollen Versiche­rungsschutz für alle unselbständigen Beschäftigungsformen. (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.22.56

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Hundstorfer, ich habe Ihnen jetzt eine Weile zugesehen, mit welcher Präpotenz Sie da oben auf der Ministerbank sitzen und in die Luft schauen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist Fakt. Sie haben am Handy herumgespielt, Sie malen in Ihren Unterlagen he­rum, diese Debatte interessiert Sie überhaupt nicht. Das ist Fakt, das möchte ich ein­mal festhalten. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

 


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