Oder gibt es Kombinationsmöglichkeiten? – Eine Kombination mit der Bildung, Bildungskarenz, Altersteilzeit, was es da alles an sonstigen Angeboten im AMS-Bereich gibt. Alles wird versucht, um zu einer Lösung zu kommen. Oder wie schaut es bei den Urlauben aus? Gibt es Rückstellungen, gibt es Zeitguthaben, die aufzubrauchen sind?
All das wird in vernünftigen Gesprächen aufgearbeitet; in hunderten Fällen ist das schon geschehen. Natürlich gibt es in einigen Fällen nicht gleich eine Einigung, das ist schon klar, wo halt versucht wird, möglichst viel herauszuholen. Dann wird man ein zweites, drittes Mal reden, dann wird es ein bisschen länger dauern. Dann schaut man sich die wirtschaftliche Situation an, dann schaut man sich vielleicht auch die Bilanzen an, um zu sehen, was dem Unternehmen zumutbar ist, denn es geht ja darum, weiterhin Beschäftigung, Arbeitnehmer im Betrieb zu halten. Das alles wird überprüft, gemeinsam entwickelt, und dann kommt es zur Kurzarbeitsvereinbarung, zur Sozialpartnervereinbarung. Das ist die Grundlage, wie wir alle wissen, für die Gewährung einer Kurzarbeitsunterstützung.
Damit sind wir bei den Bedingungen. Also was sind die Bedingungen? – Eine Sozialpartnervereinbarung, in der Regel auch noch eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Vereinbarung über weitere Rahmenbedingungen. Es wird die Frage Nettolohn beleuchtet: Was bleibt tatsächlich über, wenn die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert wird oder vielleicht sogar um 90 Prozent reduziert wird? Heißt das 50 Prozent Nettolohnverzicht für die Arbeitnehmer, heißt das mehr oder weniger? – Hier gibt es auch Limits, die man versucht durchzubesprechen und sich anzuschauen.
Ich habe schon gesagt, der Urlaubsverbrauch ist ein Thema, die Behaltezeit ist klarerweise ein Thema. Das heißt: Wird während der Kurzarbeit und einer definierten Zeit danach auch eine Beschäftigungssicherung durch das Unternehmen garantiert? – All das spielt eine Rolle als Bedingungen für die Kurzarbeit, und das sollte man, so glaube ich, bei der ganzen Geschichte auch sehen.
Das Thema Leiharbeiter spielt eine Rolle. Gibt es welche im Unternehmen? Wie geht man mit denen um? Gibt es für die auch Kurzarbeit? – Es hat eine Reihe von Vereinbarungen gegeben, wo der Beschäftigerbetrieb und der Entsendebetrieb, also der Leiharbeitsbetrieb, parallel Kurzarbeitsvereinbarungen getroffen haben, weil die Leiharbeiter natürlich in der ganzen Diskussion nicht übrig bleiben sollen. Und so weiter und so fort.
Es ist also alles ausreichend mit Bedingungen und mit Überprüfungen versehen, und deshalb kann man heute sagen, Kurzarbeit sicherte in der Vergangenheit sehr viele Arbeitsplätze und kostete viel weniger als die Finanzierung einer Arbeitslosigkeit. Daher sehen wir eigentlich keine besondere Notwendigkeit, da jetzt neue Kontrollinstrumente, neue Bürokratien in irgendeiner Weise aufzubauen. Natürlich, anschauen soll man es sich, und man soll sich einen Gesamtbericht über diese Zeit geben lassen.
Gott sei Dank hat heute – und darauf können wir auch stolz sein – Kurzarbeit fast keine Bedeutung mehr in der Wirtschaft, denn es läuft ganz gut, und wir sind, so glaube ich, ganz gut drübergekommen mit dieser Variante, dass sich Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite gemeinsam zusammensetzen und versuchen, eine Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
18.45
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kickl, der, wie ich sehe, jetzt
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