Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 209

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doch ein paar Paradigmen niedergeschrieben, wie beispielsweise die Einführung eines Mindestlohns oder die Etablierung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffes im Arbeits­recht. Darüber hat Kollege Norbert Hofer schon ausführlich berichtet.

Faktum ist, dass gerade die linke Reichshälfte Leistungswillen und Tatkraft bereits komplett aus ihrer Gedankenwelt gestrichen hat. Sie wissen, was ich meine. Mit fragwürdigen Erfindungen wie der Mindestsicherung treibt man ja Menschen geradezu ins Faulbett der Republik.

Da wollen wir nicht mitspielen. Aber auf der anderen Seite – das muss ich auch festhalten – wünschen sich so manche Manchesterliberale, Wirtschaftsliberale in der Wirtschaft mehr oder weniger Niedrigstlöhne, um ihre Produkte auf dem Markt entsprechend anbieten zu können – und das oftmals auf den Schultern der Arbeit­nehmer. Das wird ja auch gut und gerne zugegeben.

Wir Freiheitliche haben ja immer gefordert, dass Erwerbseinkommen bei Vollzeit­tätigkeit immer damit verbunden sein sollen, dass man auch ein entsprechendes Aus­kommen findet. Man erinnere sich an das Jahr 2008 zurück, an einen unserer Wahl­kampfslogans, nämlich: „Einkommen zum Auskommen“. Wir stehen dazu, das ist über­haupt keine Frage!

Wir stellen aber natürlich auch fest, dass gerade mit den Einkommen aus Voller­werbs­tätigkeit immer weniger Menschen das Auslangen finden. Also insofern unter­stützen wir alle Initiativen, um ungefähr 1 300 € brutto für weniger qualifizierte Tätig­keiten als Mindestlohn zu akzeptieren. Wir werden, wie gesagt, diese Initiativen unterstützen. Die Festschreibung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffes ist ja längst ein Gebot der Stunde. Auch da unterstützen wir sämtliche Initiativen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass gerade unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung Arbeiter- und Angestelltenrechte teilweise oder größtenteils angeglichen wurden. Das war sicherlich eine große Errungenschaft, eine der größten Errungenschaften in der Zweiten Republik. (Beifall bei der FPÖ.)

Zusammenfassung: Im Ausschuss hat die FPÖ den beiden erstgenannten Anträgen der Grünen zugestimmt. Dem Antrag 1169/A(E) konnten wir nicht zustimmen, da wir der Meinung sind, dass die Abschaffung der freien Dienstverträge nicht zielführend ist. Auch der Forderung nach einem vollen Versicherungsschutz für alle Beschäftigungs­verhältnisse unselbständig Erwerbstätiger konnten wir nichts abgewinnen.

In diesem Sinne: Die ersten zwei Anträge werden unterstützt, der letztgenannte nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.32

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


18.32.26

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bei diesem Antrags­block – den Anträgen 1480/A(E), 62/A(E) und 1169/A(E) –, geht es, wie schon angeführt, in der Thematik um einen gesetzlichen Mindestlohn, um die Beschäftigungs­bedingungen im Postsektor und um Lohndumping.

Im Entschließungsantrag 1480/A(E), in dem die Beauftragung zur Erstellung einer Studie zur Frage der Entlohnung angeführt ist, wird gefordert, dass ein gesetzlicher Stundenlohn von mindestens 7,50 € pro Stunde festgelegt wird. Dies würde bei einer 38,5-Stunden-Woche einen Monatslohn oder ein monatliches Gehalt von 1 252 € brutto ergeben, wobei über eine Million Menschen in Österreich eine 38,5-Stunden-Woche haben.

 


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