Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 39

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b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verfassungsausschuss:

Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-249 d.B.).

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10.16.42Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub des BZÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 8801/J der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kol­legen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: Genug gezahlt – Steuern sen­ken jetzt!, dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.18.071. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 1527/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlord­nung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksab­stimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehren-


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