Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 71

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beteiligung, wie wir sie bei den Nationalratswahlen, bei Landtagswahlen und bei Ge­meinderatswahlen haben.

Die Briefwahl ist aber bis zum heutigen Tag bei uns noch als ein Ausnahmeinstrument konstruiert; Abgeordneter Wittmann hat das angesprochen. Ich muss begründen, wa­rum ich mit Briefwahl meine Stimme abgeben möchte. Es müssen berücksichtigungs­würdige Gründe sein: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt. Das halte ich – und darüber sollten wir auch diskutieren – schon für einen Punkt, wo ich mich frage, warum ich mich als Wähler, wenn ich für mich entscheide, dass für mich die Briefwahl die bessere Form ist zu wählen, hier erklären muss. Darüber sollten wir schon diskutieren, ob wir das tatsächlich beibehalten wollen.

Wenn der Staat den Wählerinnen und Wählern die Stimmabgabe einräumt, dann sollte er das auch faktisch ermöglichen. Die Lebensumstände sind heute bei uns natürlich völlig andere als vor 100 Jahren. Die Mobilität vor 100 Jahren war eine völlig andere, als die Mobilität heute ist, und auch unsere Altersstruktur ist eine völlig andere, und da bietet die Briefwahl den Menschen die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen. Die Rechtsordnung sollte den Lebensverhältnissen folgen, und nicht umgekehrt, dass man die Menschen zwingt – ich halte das für anachronistisch –, dass sie am Wahltag am Heimatort sein müssen. (Abg. Mag. Stefan: Das ist Populismus!) Nein, das ist kein Populismus, sondern das ist ein offenes Zugehen auf die Wähler, Herr Abgeordneter! Vielleicht hat die FPÖ einen anderen Zugang zu den Wählern. (Beifall bei der ÖVP.)

Uns geht es jedenfalls darum, den Menschen nicht die Wahlmöglichkeit zu erschwe­ren, sondern sehr wohl für geordnete Verhältnisse zu sorgen – da treffen wir uns –, und da haben wir jetzt auch die notwendigen Verbesserungen: ein Ende des taktischen Wählens, Wahlmanipulationen massiv eingeschränkt. Die mehrfach von Ihnen zitierten Experten im Hearing haben das sehr, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

Ein Satz noch von meiner Seite. Ich habe es auch nicht verstanden, in welcher Art und Weise Klubobmann Cap sich hier geäußert hat zu einem Vorgang, der in Österreich schon längst Normalität sein sollte, nämlich dass niemand auf Grund seiner Herkunft ausgeschlossen ist, bei der Bundespräsidentenwahl zu kandidieren. Also für mich ist das, was wir heute beschließen, ein Schritt zur Normalität. Dass die SPÖ anscheinend noch immer solche Probleme damit hat, hat mich wirklich gewundert.

Aber der entscheidende Punkt für mich ist gar nicht dieser Punkt – da ist einfach ein Anachronismus beseitigt worden –, der entscheidende Punkt ist – und damit darf ich schließen –, dass das wichtige Instrument der Briefwahl durch die Novelle, die wir heute hier beschließen, gestärkt wird und für mich aus unserer Rechtsordnung nicht mehr wegzudenken ist. (Beifall bei der ÖVP.)

12.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


12.13.45

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! – Die Frau Bun­desminister wird auf Mittagspause sein. – Dass das Wahlrecht eine Konsensmaterie ist, ist mir äußerst wichtig, und da bin ich auch dankbar, dass die Regierungsparteien versuchen, mit allen Oppositionsparteien ernsthaft einen Konsens zu finden. Das Wahlrecht muss einen Anreiz bieten, dass wieder mehr Menschen wählen, dass die Menschen überzeugt sind, dass Wählen eine wichtige Sache ist, und wenn der Wähler die Wahlkarte nutzen will, dann haben wir das auch zu respektieren und zu unterstüt­zen. Der Wähler will die Briefwahl, aber die praktische Umsetzung lässt zu wünschen übrig. Damit Sie sehen, wie das teilweise in Tirol gehandhabt wird, bringe ich Ihnen kurz ein Beispiel.

 


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