Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 91

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Memorandum, als die Grundlage der Regierungsvorlage, wurde ausschließlich mit den Kärntner Slowenen verhandelt und darf nicht ohne Rücksprache mit den anderen Volksgruppen automatisch auch für diese gelten, da die Kärntner Slowenenverbände für die anderen Volksgruppen keinerlei Vertretungsanspruch geltend machen können.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger. – Bitte.

 


12.02.07

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kollegen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Geschätzte Besucher! Man kann es drehen und wenden, wie man will – das ist heute ein Be­schluss, der ein Ende für einen Prozess darstellt, der vom Mai 1955 bis zum Juli 2011 gedauert hat. Das ist schon bemerkenswert, dass wir heute einen solchen Beschluss im Hohen Haus fassen können. Viele Etappen hat es in der Vergangenheit dazu gege­ben, diese Lösung heute im Hohen Haus mit einer entsprechenden Mehrheit wirklich verabschieden zu können.

Ich möchte, durchaus anerkennend, für die Vergangenheit allen danken, die dazu bei­getragen haben. Das war nach einem Ortstafelsturm eine Lösung 2006, als damals un­ter Führung von Bundeskanzler Schüssel ein Vorschlag auf den Tisch gelegt wurde, der Bewegung in die Sache gebracht hat. Das war ein Vorschlag von Bundeskanzler Gusenbauer, der einige Jahre später noch einmal mit Abänderungen versucht hat, Be­wegung in diese Sache zu bringen. Und das ist jetzt ein Beschluss, der sich wirklich sehen lassen kann. Ich sehe darin die Möglichkeit für einen Neuanfang für Kärnten in der Nachbarschaft, frei von einer belastenden Frage, die über Jahre durchaus einen Schatten auf das Verhältnis zum Nachbarland geworfen hat, und ich begrüße das au­ßerordentlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Zweiten auch Folgendes klarstellen: Die Minderheitenrechte, wie sie im Staatsvertrag festgelegt sind, gelten natürlich fort. Gera­de was die Frage der Ausübung der eigenen Sprache, der eigenen Kultur anlangt, sind das Rechte, die von den Betroffenen nach wie vor zu respektieren sind, die wir als Staat auch diesen Personengruppen gerne für die Zukunft garantieren. Für mich ist auch klar – und das möchte ich heute festhalten –, dass durch diese Lösung der Orts­tafelfrage in Kärnten die Rechte der anderen Volksgruppen nicht beeinträchtigt werden. Ich darf das noch einmal gesondert festhalten, da darf gar kein Zweifel aufkommen. Die Volksgruppenrechte, die wir für die Slowenen, für die Kroaten, für die Ungarn, aber auch für die Tschechen und Slowaken und die Roma haben, bleiben aufrecht. Für uns ist es wichtig, das zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte mich zum Dritten, meine Damen und Herren, ganz herzlich bedanken bei jenen, die hauptverantwortlich dafür sind, dass dieser Prozess jetzt zu einem Ab­schluss geführt werden konnte. Vonseiten der Bundesregierung war es Herr Staats­sekretär Josef Ostermayer, der diese Drehscheibe der Kommunikation dargestellt hat. Ich möchte dir, lieber Josef, auch eine besondere Anerkennung dafür aussprechen, denn „Drehscheibe“ klingt einfach, in Wahrheit waren es Tausende Steine, die aus dem Weg gerollt werden mussten, Hunderte Besuche, Gespräche mit vielen Beteilig­ten, die dazu geführt haben, dass man letztlich eine Lösung auf den Tisch bekommt. Daher: große Anerkennung für deine Arbeit, die im Interesse dieser Bundesregierung und dieses Landes durchaus gewürdigt werden muss! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

 


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