Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 94

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so tun, als ob die FPÖ alleine diesen Kompromiss in Kärnten zustande gebracht hätte. (Abg. Strache: Ich habe gesagt, der Landeshauptmann und Herr Ostermayer!)

Anerkennung trotzdem für unseren Herrn Landeshauptmann, der es auch nicht leicht hatte, denn er musste sich auch in seinen eigenen Reihen durchsetzen (Abg. Dr. Strutz: Woher weißt du das?), um diesen Kompromiss ausverhandeln zu können. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Kollege Strutz unserem Herrn Staatssekretär für seine Verdienste ein Kärntner Sträußerl überreicht hat, möchte ich namens der Kärntner SPÖ, die einen wesentlichen Beitrag zu diesem Beschluss ge­leistet hat, beantragen, dass die Kärntner Landesregierung unserem Herrn Staatsse­kretär Ostermayer einen hohen Landesorden für seine Verdienste zukommen lässt. Lieber Josef Ostermayer, ich hoffe, man wird mir da recht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Fritz Neugebauer (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Den Schluss­satz, bitte!

 


Abgeordneter Peter Stauber (fortsetzend): „Kärnten frei und ungeteilt“ hat es nach dem 10. Oktober 1920 durch das Kärntner Land gehallt. Heute können wir sagen: „Kärnten ist frei vom Ortstafelkonflikt“, wie es unser Herr Staatssekretär Ostermayer gesagt hat. – Danke schön im Namen der Kärntner Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


12.14.50

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war beinahe auf den Tag genau vor elf Jahren, am 7. Juli 2000, als der Nationalrat hier einstimmig eine Vorlage der Regierung Schüssel beschlossen hat, mit der die Bundesverfassung um eine Staatszielbestimmung erweitert worden ist und der Nationalrat beschlossen hat, dass sich die Republik dazu bekennt, die gewachsene sprachliche und kulturelle, von den autochthonen Volksgruppen getragene Vielfalt in der Verfassung festzuschreiben. „Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

Nun, elf Jahre später, mit der heutigen Beschlussfassung kann man durchaus davon sprechen, dass es in Kärnten möglich wird, diese Staatszielbestimmung auszuschil­dern, 164 Mal auszuschildern. Es ist gut, es ist sehr gut, dass dieser Beschluss heute, elf Jahre später, hier – auch wieder – von allen Fraktionen mitgetragen wird.

Aber eines ist schon zu sagen: Wir hätten das natürlich auch schon viel früher haben können. Am 12. Juli 2006 hat die Chefin der Kärntner SPÖ über ihren Pressedienst an ihre Parteifreunde in Wien appelliert: „Fordere die Bundes SPÖ auf, Vorschlag Schüs­sels zuzustimmen“. (Abg. Mag. Gaßner: Wo steht das?)

Hier steht es (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), in der Aussendung von Ga­by Schaunig. Ich werde es Ihnen gerne nachher überreichen. Ich nehme an, dass das stimmt, was im SPÖ-Pressedienst steht. Und dieser Aufforderung ist damals die Bun­des-SPÖ nicht nachgekommen.

Ich freue mich – manche Dinge brauchen eben eine gewisse Zeit –, dass es heute hier möglich ist, diese Verfassungsmehrheit auch tatsächlich zustande zu bringen, denn das Ergebnis von heute ist ja nicht so weit von dem entfernt, was damals die Konsens­gruppe unter Universitätsprofessor Stefan Karner vorgeschlagen hat. Das war getra­gen von den Slowenenverbänden, von Bernd Sadovnik, der heute hier auch anwesend


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