Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 151

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Herr Kollege Widmann, wenn ich das einmal höre in Oberösterreich, dass damit hau­sieren gegangen wird, dass es da Mehrkosten gäbe, dann wird es von uns eine Ant­wort geben. (Abg. Mag. Stadler: Die fehlenden Abschläge kostet es!) Es ist mit keinen Kosten verbunden! Wir handeln hier verantwortungsbewusst und stehen hinter unseren Gemeindemandataren, vor allem hinter unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeis­tern, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der dritte Punkt ist eine soziale Absicherung, eine Rahmenfristerstreckung bei der Ar­beitslosenversicherung, und ich glaube, das ist auch gerechtfertigt. Wir führen hier nicht Arbeitslosenversicherungsbeiträge ein, sondern machen eine Rahmenfristerstre­ckung. Da geht es um jene, die im Falle eines Ausscheidens am Ende ihrer Funktion von dem Gebrauch machen können.

Abschließend, meine Damen und Herren: Es ist mir ein besonderes Anliegen, noch auf die parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen, die ich auch auf der Galerie begrüße. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir setzen mit diesem Beschluss einen einstimmigen Beschluss im Mitarbeiterbeirat um, was die Spesenabrechnung anbelangt. Und zweitens stufen wir sie um in das neue Gehaltsschema, damit die automatische Gehaltsanpassung möglich wird.

Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bedanken bei allen parlamentarischen Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern. Ihr leistet für uns eine tolle Arbeit, oft auch bis in die Nacht­stunden hinein. Ein herzliches Dankeschön für eure tatkräftige Unterstützung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kickl.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


18.16.02

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Grundsätzlich darf aus der politischen Funktion he­raus niemals ein Nachteil entstehen. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Ich glaube aber auch, dass es problematisch ist, wenn aufgrund der politischen Funktion eine Besserstellung gewährt wird gegenüber dem Normalverdiener oder dem ASVG-Beschäftigten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ich meine, dass dieser Antrag der Kollegen Auer und Gaßner in vielen Bereichen sehr wichtig und sehr gut ist, aber auch Dinge mit hineingepackt sind, die, glaube ich, schwer zu vertreten sind.

Zur Zuverdienstgrenze im Falle der Erwerbsunfähigkeit: Ich glaube, dass man dem normalen ASVG-Pensionisten draußen, der in Frühpension ist, wirklich schwer erklären kann, warum der andere in Frühpension gehen darf und dazuverdienen darf. Das ist ein Problem! Wenn wir es auch wünschen würden, dass es eine Möglichkeit gäbe, dass er bleiben kann, der normale Politiker, Bürgermeister, besser verdienende Ge­meinderat, aber ich glaube, das ist der falsche Weg. Wir sollten, wenn wir Bürger­meister brauchen, wenn wir Politiker brauchen, hier eine andere Lösung suchen, die es ermöglicht, die Funktion auszuüben – dies deshalb, weil ich der Meinung bin, dass wir, die Politiker, vergleichbar bleiben müssen mit dem normalen ASVG-Beschäftigten.

Zu dem Punkt Arbeitslosenversicherung: Richtig ist die Rahmenfristerstreckung. Kein Problem, das macht Sinn, das kostet nichts. Andererseits ist die Erhöhung der Be­zugsgrenzen wirklich in Frage zu stellen. Wieder dasselbe: Wie erkläre ich dem ganz normalen Bürger draußen, dass er das gleiche Recht nicht hat, das ich als Bürgermeis­ter oder ein Kommunalvertreter hat?

Ganz wichtig ist die periodische Ablieferung der Beiträge. Jeder, der sich damit ausein­andersetzt, wird es wissen, das muss man auf der Zunge zergehen lassen: 12 Prozent


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