Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 152

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werden monatlich von deiner Aufwandsentschädigung abgezogen, auf ein Konto ge­legt. Die Zinsen verbleiben der Gemeinde, und wenn es der Gemeinde schlecht geht, kann sie das Geld sogar noch verbrauchen, verwenden. Wenn dann ein Bürgermeister nach drei, vier Perioden ausscheidet und kein Geld vorhanden ist, muss ein Kredit auf­genommen werden, dass das abgeführt werden kann.

Wir haben getrennte Abstimmung verlangt, weil wir diese Bereiche mittragen werden. Ich glaube nur, wir sollten eine gemeinsame Lösung suchen, um die Bürgermeister wirklich besserzustellen, aber es muss vergleichbar bleiben. Es muss vergleichbar blei­ben, dass es zu erklären ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


18.18.33

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Da­men und Herren des Hohen Hauses! Es ist schon Tradition hier, dass so wichtige und sinnvolle Materien wie die jetzt zu beschließende von den Oppositionsparteien derartig in Misskredit gebracht werden.

Mit diesen Bestimmungen, dieser – unter Anführungszeichen – „Bürgermeisterrege­lung“ wurde für die Mandatarinnen und Mandatare, die tagtäglich vor Ort sind und ihrer Bevölkerung am nächsten sind und ihre Arbeit mit großer Verantwortung und mit gro­ßem Erfolg betreiben, eine Regelung gefunden, die ihnen entspricht, und zwar in dem Sinn, dass, wenn einer erfolgreich als Bürgermeister oder Gemeindemandatar tätig ist und den Anspruch auf eine vorzeitige Pension wohl erworben hat, dieser den Job als Bürgermeister oder Vizebürgermeister zum Beispiel nicht aufgeben muss, um seine Pension, seine vorzeitige Alterspension zu beziehen.

Ich denke, das ist eine gerechte Regelung, die wir hier heute beschließen, und ist auch vertretbar. Wenn hier die Geringfügigkeitsgrenze mit den 374,02 pro Monat angeführt wird, wo im ASVG-Bereich auch bei der I-Pension oder Berufsunfähigkeitspension beim selben Job dazuverdient werden darf, so möchte ich sagen: Es ist eine Aner­kennung für die Mandatare, dass man diese Grenze auf die 3 998,40 für ihre Tätigkeit setzt. Ich glaube, das haben sie sich verdient.

Wenn wir bei der Arbeitslosenversicherung diese Rahmenfristerstreckung vorsehen, so hat das auch seinen Sinn. Es ist eine gute Lösung, wenn jemand seinen Broterwerbs­job aufgibt, um auf der kommunalen Ebene in die Politik zu gehen, und er dann aus ir­gendwelchen Gründen aus diesem Bürgermeisteramt wieder ausscheidet, dass er dann, wenn er mehr als drei Jahre dieses Amt ausgeübt hat, auf diesen Arbeitslosen­anspruch zurückgreifen kann.

Ich denke, geschätzte Damen und Herren, dass das heute eine sehr, sehr gute Rege­lung ist. Ich möchte auch allen Beteiligten danken, unserer Gabi Kotzegger, unserem Kurt Gaßner, Jakob Auer und Otto Pendl im Vorfeld. Sie haben gezeigt, dass Politik persönlich anzugreifen ist, dass Politik es versteht, jenen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen. Ich denke, es ist heute ein sehr, sehr guter Tag für die Kommunalpolitik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


18.21.13

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sie ver­abschieden hier und heute ein Gesetz, das durchaus als Privileg zu bezeichnen ist. Es ist eine klassische Ungleichbehandlung. (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der ÖVP: Du


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