Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 70

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Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

12.09.10Ankündigung von Anträgen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungs­aus­schuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für Korruptionsfälle unter der schwarz-blauen Regierung einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Weiters haben die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur um­fassenden Untersuchung von mittelbaren und unmittelbaren Geldflüssen ohne ent­sprechende Gegenleistungen in das direkte Umfeld von Politikern und politischen Parteien in den Fällen Telekom, BUWOG, Behördenfunk und ÖBB-Inserate einzu­setzen.

Auch dazu liegt das Verlangen von fünf Abgeordneten vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss betref­fend Untersuchung von Korruptionsvorwürfen einzusetzen.

Auch dazu liegt das von fünf Abgeordneten unterstützte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Ich werde, da der Gegenstand der drei Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses ähnlich gelagert ist, im Einvernehmen mit den Antragstellern im Sinne einer in diesen Fällen geübten Praxis vorgehen, nämlich dass zunächst die drei Anträge begründet werden und die Debatte hierüber unter einem durchgeführt wird.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmungen nach Erledigung der Tagesordnung statt.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten, BZÖ 63 Minuten.

 


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