Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 124

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Abg. Grillitsch: Aber Sie wollen das österreichische Schnitzel auf dem Teller haben! Sagen Sie das laut!)

15.09

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 2 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15.09 Uhr stattfinden kann.

15.09.20Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Finanzen betreffend: Genug gezahlt für EU-Pleitestaaten, Banken und Spekulanten! Volksabstimmung jetzt! (9287/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 9287/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die in Zusammenhang mit der Eurokrise täglich neu bekannt werdenden Zahlen und Fakten legen eindeutig klar, dass die Geldflüsse für Pleitestaaten deren dramatische Situation nicht verbessern.

Umso unverständlicher ist es daher, dass man nunmehr weitere Geldflüsse und Haftungen durch Beschlussfassung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes ermög­licht und darüber hinaus mit einer Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der Beschlussfassung eines permanenten Rettungsschirms (ESM) die Europäische Union endgültig in eine Transferunion umwandelt und Geldlieferungen der leistungsfähigen Mitgliedstaaten an Pleitestaaten perpetuiert. In diesem Sinne haben die Staats- und Regierungschefs eine Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen, mit dem Art. 136 wie folgt ergänzt wird:

"Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitäts­mechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengem Auflagen unterliegen."

Nach Ansicht des BZÖ darf eine derartig weitreichende Entscheidung, die nicht zuletzt zu einer enormen, unwiderufbaren und letztlich unbegrenzten Vorbelastung zukünftiger Generationen führen wird, nicht ohne direkte Einbindung der Bevölkerung erfolgen. Die Möglichkeit dazu besteht: Es ist möglich, sobald die Bundesregierung ein ent­sprechendes Verfassungsgesetz vorlegt, wie dies im Übrigen anlässlich der Ratifizie­rung des EU-Beitrittsvertrages Österreichs gemacht wurde.

Dann wäre die Durchführung einer Volksabstimmung gem. Art. 44 Abs. 3 B-VG auf Verlangen eines Drittels der Nationalratsabgeordneten  – sprich aller drei Oppositions­parteien  – möglich.

Aus diesem Grund fordern wir daher die Bundesregierung auf, sich der Volks­abstimmung nicht zu verschließen und eine solche zu ermöglichen.

Die Fakten zur Krise sprechen für sich!

 


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