Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 151

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geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Aber organi­sieren müssen sie die Pleite!)

Natürlich Sie von den Grünen, die wieder hereinrufen, machen den Katzenbuckel. Sie machen den Katzenbuckel. Sie machen den Steigbügelhalter für genau solche Ent­wick­lungen. Und es ist nur eine Frage des Preises, bis Sie zustimmen und die Zweidrittelmehrheit ermöglichen werden. Dann wird man wieder fragen: Was war die Leistung? – So wie beim Herrn Van der Bellen, der letztlich auch für 220 000 € im Jahr als Uni-Berater tätig ist, aber in Wirklichkeit weiß keiner, was er tut. (Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn!)

Das sind genau Ihre Verhaltensmuster, und genau damit rechnen wir. Ja, damit rechnen wir und müssen wir leider Gottes rechnen. (Abg. Mag. Kogler: Sie machen ja keinen Vorschlag!) Aber das ist mit Sicherheit nicht der Weg, den sich die Österreicher erwarten. (Beifall bei der FPÖ.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.23.11

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! – Ich gehe jetzt einmal ganz bewusst auf niedrigen Blutdruck (Heiterkeit) und versuche, die fünf Schritte zu schildern, zu skizzieren, die in nächster und baldiger Zeit zu erledigen sein würden, wenn wir an Europa, wenn wir an der Europäischen Union weiterhin Interesse haben – und das habe ich.

Schritt eins: Wir müssen zwischen den insolventen und den illiquiden Staaten unterscheiden. Und diese Unterscheidung ist mir auch heute noch nicht unterge­kommen. Unserer Überzeugung nach, meiner Überzeugung nach ist das einzige Land der Europäischen Union, das insolvent ist und nicht illiquid, also insolvent ist, Griechen­land. Und dieser Überzeugung bin ich nicht erst seit gestern, wie hier verschiedentlich behauptet wurde, sondern von Anfang an, das heißt seit Ausbruch der Krise zu Jahresbeginn 2010.

Was ist der Unterschied? – Im Falle eines insolventen Landes brauchen wir ein gere­geltes Ausgleichsverfahren, so ähnlich wie es für Unternehmen gilt. Da setzt sich auch die Bank mit der Firma zusammen und sagt: Ist sie grundsätzlich lebensfähig? Ja oder nein? Besser, als dass wir alles verlieren, verzichten wir lieber auf einen Teil der Gläubigerforderungen. Und wenn hinreichend viele Gläubiger zustimmen, ist eben die Ausgleichsquote 40, 50, 60 Prozent. Im Prinzip ist es dasselbe bei Griechenland, nur haben wir dieses geregelte Ausgleichsverfahren noch nicht. Darauf ist schon hinge­wiesen worden. Wir, die Europäer, die Europäische Union, haben aber auch andert­halb Jahre in diesem Zusammenhang versäumt. Wir könnten es schon haben.

Artikel 12 im künftigen ESM-Vertrag, so wie er derzeit formuliert ist, ist eine Art rudimentäres Ausgleichsverfahren, Frau Ministerin Fekter, aber wir bezweifeln sehr, dass das ausreichen wird. Es ist im Falle Griechenlands auch nicht nur eine Frage des Budgets allein, sondern Griechenland hat offensichtlich derart tiefgehende strukturelle Probleme zu bewältigen, dass uns diese Fragen noch Jahre beschäftigen werden.

Österreich, wenn ich nicht irre, hat seit Kaiserin Maria Theresia einen Grundstücks­kataster. Griechenland hat das bis heute nicht. Das heißt zum Beispiel für einen ausländischen Investor, der irgendwo eine Fabrik hinstellen will, er möchte schon gerne sichergehen, dass der Grund und Boden, den er in Griechenland kauft, ihm künftig auch gehören wird. Das sind ganz triviale Behinderungen der Entwicklung Griechenlands.

 


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