Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 182

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die sehr beschäftigungsintensiv sind. Und wir wissen genau, dass wir in diesen Bereichen den Sozialstaat ausbauen müssen.

Wir sehen das auch ganz offensiv als Beschäftigungsmaßnahme und sagen ganz kon­kret, dass wir da eine Reihe von hochwertigen, von sicheren Arbeitsplätzen schaffen können, die eine ganz hohe Wertschöpfung für die Gesellschaft ermöglichen und die unsere Gesellschaft braucht, die unsere Familien, unsere Staatsbürger, unsere Alten und Kinder brauchen.

Der zweite Vorschlag ist, über Bildung. Je länger jemand in Ausbildung ist, desto später kommt er auf den Arbeitsmarkt. Das heißt, man kann damit natürlich auch den Arbeitsmarkt entlasten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Das heißt, wenn die Ausbildungszeit ein oder zwei Jahre länger dauert, hat das eine positive Auswirkung im doppelten Sinn: Erstens haben wir durch diese zwei Jahre eine Entlastung des Arbeitsmarktes, und zweitens haben wir nachher produktivere Teilnehmer am Arbeits­markt.

Eine dritte Variante ist eine Arbeitszeitverkürzung. Es gibt intelligente Formen der Arbeitszeitverkürzung. Die Geschichte zeigt auch, dass diese natürlich zu einer höheren Beschäftigung führen, dass sie in einer Gesellschaft natürlich die Arbeit gerechter verteilen.

Wir müssen daher wirklich auch ganz konkret darüber nachdenken, wie wir für mehr Beschäftigung sorgen können. Ich habe jetzt drei Varianten genannt.

Um noch einmal auf das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz zu kommen: Es ist extrem wichtig – ich unterstreiche das –, auf die Schulden zu achten, darauf zu achten, dass die Budgets möglichst ausgeglichen sind und ein Staat möglichst wenige Schulden hat. Aber das ist nicht die einzige Zahl, um die es geht, es gibt viele weitere wichtige Zahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


18.11.54

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich im Gegensatz zu meinem Vorredner wirklich nur wegen der Fristsetzung zu Wort gemeldet.

Die Fristsetzung brauchen wir deshalb, weil das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz noch nicht zugewiesen war, als wir die letzte Sitzung des Finanzausschusses hatten. Eine Erweiterung der Tagesordnung hat eine Zweidrittelmehrheit vorausgesetzt, diese hatten wir aber nicht, weil Kollege Kogler – aus seiner Sicht durchaus legitim – gemeint hat, dass ihm noch gewisse Informationen fehlen, die er aus einem Schriftverkehr vom Bundeskanzler gefordert hat.

Dieser Fristsetzungsantrag auch deshalb, weil wir die Zusage auf europäischer Ebene einhalten wollen, wonach die einzelnen Mitgliedstaaten bis Ende September die ent­sprechenden nationalen Maßnahmen umsetzen, um diesen Haftungsschirm auf tat­sächliche 440 Milliarden € auszuweiten.

Das ist der Grund für die Fristsetzung, sonst gar nichts. Keine gefährliche Drohung an die Opposition, sondern ein sehr sachlich orientierter Beitrag.

Ich möchte zu meinem Vorredner Krainer nur eines sagen: Ich weiß jetzt, Herr Kollege Krainer, warum einige den Zwischenruf „Professor Krainer!“ gemacht haben: Weil Ihre Theorie, dass die globale Finanzkrise durch die soziale Ungerechtigkeit ausgelöst


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