Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 240

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Hohen Haus vorgetragen hat oder was er in Anträge gegossen hat, draußen auch selbst reden kann! Das ist vernünftig, das ist modern und das dient der Aufklärung und jedenfalls nicht jenen, die viel zu verstecken und zuzudecken haben. (Beifall beim BZÖ.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. – Bitte.

 


21.43.48

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Abgeordneter Stadler hat insofern recht, als in diesem Gesetzentwurf – auch aus meiner Sicht – gewisse schwammige Formulierungen zu finden sind, wie etwa der Begriff der Abschaffung der außerberuflichen Immunität, die dazu führen, dass die Politiker in der Öffentlichkeit prinzipiell einmal als potenzielle Verdächtige, wie das Kollege Fichtenbauer so treffend festgelegt hat, gesehen werden.

Klar zu definieren ist – und das möchte ich im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte einmahnen –, dass wir heute nicht isoliert den Begriff der Immunität diskutieren als ein gewisses Privileg, ein Recht, das notwendig ist, um Missstände aufzuzeigen, zu beseitigen, öffentlich zu machen. Neben den Rechten, die Politiker haben, müssen auch die Pflichten klar definiert sein, denn nur so werden die Rahmenbedingungen für die Parlamentarier klar geregelt, sodass man in der Öffentlichkeit nicht als potenzieller Verdächtiger geführt wird. Ein potenzieller Verdächtiger ist – wenn man die Debatte in den letzten Wochen verallgemeinert – jeder, der neben seiner Abgeordnetentätigkeit auch der Ausübung eines Berufes nachgeht. Deshalb glaube ich, dass auch der Begriff der außerberuflichen Immunität ein falscher ist. Die meisten von Ihnen sitzen hier nicht als hauptberufliche Politiker – das wünsche ich mir auch nicht –, sondern üben eine Funktion aus, und für diese Funktion gilt auch ein gewisser politischer Schutz.

Ich habe gestern die Pressemeldungen betreffend die geheimen Geschäfte unserer Parlamentarier verfolgt. Prinzipiell ist jeder verdächtig, der neben seiner politischen Funktion noch einen Beruf ausübt. Besonders verdächtig sind die Selbständigen. Das liest sich folgendermaßen in der Öffentlichkeit: 138 von 183 Abgeordneten haben einen Nebenjob. – Also ich habe keinen Nebenjob. Viele andere Anwälte, Selbständige, die hier ein Mandat innehaben, werden das auch nicht so empfinden, dass ihr Beruf als ein Nebenjob angesehen wird, die Höhe der Einkünfte wird sozusagen verschleiert; ob das Rechtsanwalt Jarolim ist, bei dem es dann plötzlich heißt, seine Kunden sind nicht bekannt, ob das Kollegin Cortolezis ist, der man prinzipiell einmal unterstellt, ihre Kunden zu verschleiern, ob es Rechtsanwälte sind, ob es Berater sind, ob es Anwälte sind. (Abg. Dr. Jarolim: ... Sie Komiker! Das darf ja nicht wahr sein! – Abg. Amon: Wieso? Das ist ja korrekt! – Abg. Dr. Jarolim: Das ist absurd! – Abg. Amon: Er hat ja recht!) – Kollege Jarolim, ich glaube, Sie haben jetzt nicht richtig zugehört. – Okay, Zwischenruf zurückgenommen.

Was ich einmahnen möchte, ist, dass den Abgeordneten auch ihre Pflichten klar sein müssen. Dürfen wir neben unserer politischen Tätigkeit einen Beruf ausüben? Wenn ja, was ist offenzulegen? Sind die Kundendaten offenzulegen, sind die Einkommen offenzulegen? – Das ist eine Rechtsunsicherheit, die in Wirklichkeit die Ausübung unseres Berufes nicht einfach macht. Ich glaube, solange wir auf der einen Seite unsere Pflichten nicht klar definiert haben, so lange brauchen wir auch über die Ausweitung der Rechte nicht zu diskutieren. Deshalb mahne ich jenen Arbeitskreis ein, der eingesetzt worden ist, um die Frage der Lobbying-Tätigkeiten zu klären, denn das Unvereinbarkeitsgesetz gehört parallel zu den Immunitätsbestimmungen klar geregelt, anderenfalls werden wir in der Öffentlichkeit weiterhin als prinzipielle Verdächtige oder


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