Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 241

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potenzielle Täter geführt werden, und das möchte ich nicht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1618/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

21.48.3910. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1657/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste erhält Frau Abgeordnete Mag. Muttonen als Antragstellerin das Wort. – Bitte.

 


21.49.11

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Bedeutung der europäischen Politik hat in den vergangenen Jahren in großem Umfang zugenommen. Immer mehr Themen werden heute auf europäischer Ebene bearbeitet, weil sie einfach national nicht ausreichend zu lösen sind.

Wie umfangreich die Politik auf europäischer Ebene geworden ist, können wir schon allein an der stark angestiegenen Anzahl der EU-Unterausschüsse sehen. Aber auch im Plenum steht fast immer wenigstens ein europäisches Thema direkt oder indirekt auf der Tagesordnung. Am eindrucksvollsten ist allerdings, dass dem Parlament pro Jahr mittlerweile rund 20 000 Dokumente übermittelt werden, was eine enorme administrative Aufgabe und Herausforderung darstellt.

Das heißt, das bisherige Geschäftsordnungsgesetz ist auf diese Intensität und Qualität der EU-Politik nicht ausgelegt. Deshalb wollen wir mit den vorgeschlagenen Neue­rungen der Geschäftsordnung des Nationalrates die europapolitischen Instrumente des Nationalrates umfassend erweitern und an die heutigen und zukünftigen europäischen Herausforderungen anpassen.

Der Nationalrat wird durch das erneuerte Geschäftsordnungsgesetz und das ebenfalls demnächst zur Abstimmung stehende EU-Informationsgesetz in seiner EU-Politik handlungs- und gestaltungsfähiger, weil er umfassender, schneller und effizienter jene Information erhält, die er für seine Arbeit benötigt. So wird etwa auf die digitale Übermittlung der Dokumente umgestellt, automatisch und in Echtzeit.

Durch die neue EU-Datenbank, die in der Parlamentsdirektion aufgebaut wird, erübrigt sich auch jede manuelle Bearbeitung, was eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung und auch -reduktion bedeutet.

Die Novelle wird außerdem den Handlungsspielraum des Nationalrates erweitern. Es werden genaue Regeln für den Fall einer Subsidiaritätsklage oder eines Antrags zur Ablehnung gewisser EU-Initiativen festgelegt.

Außerdem erleichtern wir mit dieser Novelle die Einberufung des EU-Haupt­aus­schusses und auch des EU-Unterausschusses, um schneller reagieren zu können.

 


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