Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 246

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Es gibt eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Mag. Stadler hat sich zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, wie viel Redezeit soll ich Ihnen einstellen? Das BZÖ verfügt noch über 10 Minuten. (Abg. Mag. Stadler – auf dem Weg zum Rednerpult –: 10 Minuten! – Abg. Mag. Wurm: 12! – Rufe bei der SPÖ: Mehr!)

 


22.05.12

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Das Auslieferungsbegeh­ren der Staatsanwaltschaft Wien beruht auf einer Meldung der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, wo der Kollege Scheibner ein Girokonto hat.

Diese Meldung wurde offensichtlich unter Berufung auf die Bestimmungen des Bankwesengesetzes nach § 41 an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminal­amtes weitergeleitet, weil es sich beim Kollegen Scheibner um eine sogenannte PEP handelt, eine politisch exponierte Person. Deren gibt es in diesem Haus etwa 300, 300 PEPs, das heißt, die Abgeordneten und alle parlamentarischen Mitarbeiter, unsere Ehegattinnen und Eltern nicht zu vergessen. Und ausgerechnet beim Kollegen Scheibner wird ein Fall der Geldwäsche daraus konstruiert, und diese Geldwäsche, Herr Kollege Pilz, schaut folgendermaßen aus – Geldwäsche, nicht Korruption, denn du redest von Korruption –:

Das schaut so aus, dass acht Jahre nach dem Grundgeschäft angeblich Herbert Scheibner zu einer Tochtergesellschaft von Eurofighter gegangen sei, um dort zu sagen: Ihr müsst mir jetzt monatlich 5 000 € überweisen, und das bitte ein Jahr lang, in Summe 60 000 €. Die muss ich dann noch versteuern, dann bleiben noch 30 000 € dafür, dass ich vor acht Jahren für euch eine Typenentscheidung gefällt hätte – wo er übrigens ursprünglich ja evidentermaßen gegen diese Typenentscheidung war. Da waren ein ganz anderer Minister und übrigens eine ganz andere Partei auch noch ganz wild dahinter her, dass jener Typ angeschafft wurde, der dann angeschafft wurde. Da war zunächst Herbert Scheibner derjenige, der am längsten und am hinhaltendsten Widerstand geleistet hat. (Abg. Wöginger: Das nutzt auch nichts!)

Also, meine Damen und Herren: Welche Firma nähme so ein Ansinnen acht Jahre nach dem Grundgeschäft noch ernst?  Ich glaube, niemand. Und wenn da irgend­jemand nach acht Jahren auf die Idee käme, sich ein Milliardengeschäft mit 60 000 € abgelten zu lassen, dann würde ich einen Besachwalterungsantrag für diesen entsprechenden Menschen (Abg. Wöginger: Das hast du schon mal gesagt!) – ja, ich wiederhole es hier noch einmal – stellen.

Aber was ich auch täte, ist, zunächst einmal der Innenministerin klarzumachen, wieder ÖVP, dass ihre eigenen Beamten das Gesetz missachtet haben, denn sie hätten den Abgeordneten Scheibner sofort darüber informieren müssen, dass eine derartige Meldung gemacht wurde. Das haben sie nicht getan. (Abg. Ursula Haubner: Unge­heuerlich!) Ich wiederhole es noch einmal: Die Meldung kam erst über die Medien, nachdem hier im Haus das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft eingelangt ist. § 41 Abs. 3 unseres Bankwesengesetzes sieht aber eine sofortige Verständigung des betreffenden Kontoinhabers, über den es eine entsprechende Meldung gegeben hat, vor.

Missachtet! Das interessiert niemanden. Solange es nicht um schwarze PEPs geht, ist es ja Wurscht, was man mit anderen PEPs macht.

Und dann kommt diese Raiffeisenbank auf die Idee, daraus einen Geldwäschefall zu konstruieren, obwohl man ihr vorher die Verträge offengelegt und erläutert hat, worum es geht, während sie beim PEP Strasser, PEP Grasser und all den anderen PEPs, die dort ihre Konten haben, noch nie auf irgendeinen Geldwäscheverdacht gekommen ist. Das ist reiner Zufall. Das sind natürlich in der Regel alles Schwarze, meine Damen und Herren.

 


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