Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/9 (III-271 d.B.);
Wissenschaftsausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1410 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2010) (III-273 d.B.);
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Grüner Bericht 2011 der Bundesregierung (III-274 d.B.),
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2012 gemäß § 9 LWG 1992 (III-275 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009, sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2010 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2010) (III-276 d.B.).
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von TW1 zur Gänze live übertragen wird.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub der Freiheitlichen Partei Österreichs hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 9357/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „die Schaltung von Inseraten im persönlichen politischen Interesse des Werner Faymann“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr behandelt werden.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde für die Debatte gemäß § 57 Abs. 4 der Geschäftsordnung eine Gesamtredezeit von 3 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 44 Minuten, FPÖ 38, Grüne 32 sowie BZÖ 30 Minuten.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten zu beschränken.
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