Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 75

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verlassen!), denn dann haben Sie den Begriff des Abgeordneten nicht verstanden. Also das ist schon bemerkenswert.

Das ist ein Wunsch, der herangetragen worden ist an Abgeordnete, der inhaltlich vollkommen korrekt ist, den wir übrigens auch unterstützen, Kollegen – wir werden den Abänderungsantrag natürlich mittragen, weil er sinnvoll ist. Was Sie da schon wieder vermuten! Sie bringen das mit Korruption in Verbindung?! Ich meine, das ist ja so was Absurdes! Fragen Sie einmal Ihre ÖBB-Lobbyisten und Gewerkschafter, was Lobby­ismus heißt, die werden Ihnen das erklären können! Aber nicht, wenn die Versicherungswirtschaft auf einen Fehler aufmerksam macht. Das ist ja eigentlich wirklich unglaublich und daher auch zurückzuweisen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Frau Silhavy, wir sind aber in der Sache auch der Meinung, dass es ein erster Schritt, ein erster richtiger Schritt ist, jetzt zu reagieren – und es ist ja reagiert worden, mit der Entschließung aller Parteien. Jetzt kann man sagen, es ist immer zu wenig, wie es der Kollege Pilz macht. Das kann man sagen, aber man kann auch die andere Seite der Medaille sehen: dass es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, nämlich den bisherigen Finanzdienstleistungsassistenten zu reformieren, der fern jeglicher Kontrolle gearbeitet hat – ungefähr 6 000 in Österreich – und wo wir ja alle gesehen haben, was herausgekommen ist: Frustrierte, Geschädigte, Zigtausende Veranlager, die ihr Geld nie mehr wieder gesehen haben.

Dass hier reagiert werden muss, ist auch klar, und daher ist die jetzige erste Reform, der erste richtige Schritt in Richtung Wertpapiervermittler natürlich richtig, weil es ein reglementiertes Gewerbe wird mit einem klaren Berufsbild, auch mit einer zumindest gewissen Art von Kontrolle, mit einer Ausbildung und mit einem Befähigungsnachweis und vor allem mit einer Rechtssicherheit für Kunden, für Anleger. Ich glaube, dass das auch ganz wichtig ist, das darf man nicht vergessen. Das heißt, für den Konzes­sionsträger, der letztlich solch eine Konzession bekommt, besteht auch eine ganz bestimmte Verantwortung.

Noch einmal: Es ist noch nicht das Gelbe vom Ei. Man kann das noch schärfer machen. Man muss aber auch aufpassen, dass man nicht einen ganzen Berufsstand kriminalisiert und gleich abschafft. Da habe ich ein bisschen den Eindruck, dass das auch die Grünen wollen. Das kam ja am Anfang so durch: Man soll solche Vermittler überhaupt abschaffen. – Das halte ich für einen Unsinn, weil es auch viele gibt, die das sehr gewissenhaft, richtig und gut machen. Alle in einen Topf zu werfen, wäre hier völlig verfehlt. Und was würde außerdem passieren, wenn man das abschaffen würde? Dann würde natürlich der Zug in die Illegalität, in den sogenannten „grauen“ Kapital­markt ganz, ganz groß werden. Es würde weiter auf Biegen und Brechen vermittelt werden, aber frage nicht, welche Produkte und welche Sicherheit dann der Kunde hätte!

Das heißt, wir stimmen heute dieser Vorlage zu, erwarten uns aber auch, Frau Minis­terin und Herr Vorsitzender des Finanzausschusses, dass es weitere Gespräche gibt, wie man immer wieder anhand auch der aktuellen Beispiele Verbesserungen anbringen kann. (Beifall beim BZÖ.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


12.14.06

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das wichtigste Ergebnis zu diesem Gesetz ist relativ eindeutig: Es werden eine qualitative Verbesserung in der Anlageberatung, mehr Rechtssicherheit für Kunden, mehr Verantwortung für den Konzessionsträger und


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