Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 77

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Sie lernen, dass es hervorragend geht: Der Bund und die Länder werden dort von Rechtsanwälten, die das normale Honorar verrechnen und dafür Steuer zahlen – das sollte Sie interessieren – vertreten. (Staatssekretär Mag. Schieder: Das kostet aber viel mehr!) Das kostet überhaupt nicht viel mehr! Nein, das ist unmöglich errechenbar. (Abg. Mag. Stadler: Das ist billiger! Billiger! Selbstverständlich!) Jeder einfache Volks­wirt rechnet Ihnen vor, dass der Zukauf von Leistungen, die man nicht permanent braucht, auf jeden Fall billiger ist als das Unterhalten einer permanenten Einrichtung. Das weiß jedes Kind in Österreich (Beifall bei der FPÖ.)

Das Ganze wird noch dadurch getoppt, dass ungeheuerliche Auslassungen durch die Prokuratur hingenommen werden müssen, die zur Opferverhöhnung ausarten. Ein achtjähriges Kind, misshandelt durch den Schuldirektor in Oberösterreich, wird als Betriebsunfall dargestellt – so quasi: Das Kind hat das selber verschuldet, es soll ruhig sein, hat keinen Anspruch! Dann gibt es ungeheuerliche Mobbing-Vorgänge im Bereich des Landes Niederösterreich, des Landeschulrates. Es gibt den Fall Dr. Hrubesch und den Fall Dr. Evelyn Mayer, wo in der Klagebeantwortung Auslassungen dargeboten werden, dass es sich bei Menschen um zerbrechliche Wesen handelt, welche oftmals eine genaue Feinabstimmung benötigen und bei welchen bloß geringe Veränderungen in dieser Feinabstimmung zu einem medizinischen und gesundheitlichen Absturz führen können.

Der Beamte, der mehr Geld bekommen soll, heißt Dr. Ziehensack. Solche Leute wer­den als Beamte mit erhöhtem Geldaufwand durchgefüttert. Diese Herrschaften sollen schauen, wo sie bleiben, jedenfalls nicht in der Finanzprokuratur! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.) Die Finanzprokuratur liefert mit solch gerichtlichen Gustostücken den Beweis dafür, dass sie abzuschaffen ist. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


12.20.23

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Finanzministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung ist, glaube ich – das ist hier auch schon angeführt worden –, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt worden, wenngleich auch ein Schritt, der nicht allumfassend ist, weshalb es gilt, noch weitere Schritte zu machen.

Besonders bemerkenswert und auch hervorzuheben ist für mich, dass die strengeren Bestimmungen, sprich die Aufsichtsbestimmungen, die Haftungsbestimmungen der Solidarhaftung, die Ausbildungsbestimmungen, ein wesentlicher Punkt sind, um mehr Sicherheit und Qualität von den Wertvermittlern zu fordern.

Durch die strengeren Kriterien – auch das ist wesentlich, hervorzuheben – bekommt auch der Konsument bessere Chancen. Er hat zum Beispiel mehr Transparenz bei Abschluss des Wertpapiergeschäftes, mehr Sicherheit auch durch die Solidarhaftung der Wertpapierfirmen und Wertpapierunternehmungen, und er darf aufgrund der Ausbildungsbestimmungen auf wirklich fachgerechte Beratung vertrauen.

Ich bin davon überzeugt, geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses, dass mit dieser Gesetzesänderung das Vertrauen der Anleger in diesen so sensiblen Finanz­dienstleistungsbereich wieder gestärkt werden kann. Vertrauen ist die Grundlage jedes Handelns. Wie schon gesagt: ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Schritte folgen müssen.

Ich möchte auch noch auf die Aussage des Kollegen Themessl eingehen, der quasi immer den Verfassungsrang der Kammern kritisiert und sich dagegen ausgesprochen


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