Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 183

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zwingend unabhängige Prüfung des öffentlichen Interesses im Einzelfall durch die Regulierungsbehörde“ – nicht nur Bescheid ausstellen, auch beurteilen ist der Kern­punkt! –

„Keine neuen Fernleitungsanlagen in und durch Österreich“ – das ist etwas für die Bauern, wo sich auch die Landwirtschaftskammer unserer Kritik anschließt, wo ihr die Bauern jetzt endgültig verraten habt auf diesem Sektor, liebe Freunde von der ÖVP –

„bevorzugter Netzzugang und Durchleitungsrecht für Erzeuger von Biomethan“

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Daher ist in Summe dieser Antrag einmal zu unterstützen – da bin ich dann gespannt auf das Abstimmungsverhalten der FPÖ –, aber in Summe das Gesetz letztlich abzulehnen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


18.06.19

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Aufgeregtheit des Kollegen Widmann jetzt nicht, wenn er sagt, das wird hier irgendwie durchgepeitscht und durchgetrommelt.

Wir haben Ende November des vergangenen Jahres das ElWOG 2010 hier im Hohen Haus beschlossen und haben damit einen großen Bereich des dritten Binnenmarkt­paketes erledigt, nämlich den Elektrizitätsbereich. Und wir haben gleichzeitig – ich wiederhole es noch einmal – im November 2010 einen Entschließungsantrag zum Gaswirtschaftsgesetz mit der Absicht beschlossen, diesen in Bälde auch umzusetzen.

Jetzt haben wir mittlerweile Oktober und es ist nicht gelungen, diesen Ent­schließungs­antrag innerhalb kurzer Frist umzusetzen – aber das zeigt ja eigentlich, dass das Gesetz nicht irgendwie durchgepeitscht wurde, sondern dass wir uns auch ausreichend Zeit für die Diskussion und für die Auseinandersetzung genommen haben. Ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass wir heute, nachdem wirklich sehr viele intensive Diskussionen im Ausschuss selbst und auch am Rande und zwischen den Fraktionen stattgefunden haben, dieses Gaswirtschaftsgesetz vorlegen und, wie ich hoffe, auch beschließen können.

Wie beim ElWOG haben wir auch beim Gaswirtschaftsgesetz die europäischen Vor­gaben für unsere Verhältnisse, also für die österreichische Situation, übersetzt und so ausgestaltet, dass bewährte Strukturen nicht mutwillig zerschlagen werden und dass sich die Rahmenbedingungen an gesamtgesellschaftlichen Maßstäben orientieren.

Auf der einen Seite schaffen wir mit der fortschreitenden Entflechtung ein neues Markt­modell mit der Folge von mehr Wettbewerb, was ja immer wieder von allen auch gefordert und begrüßt wurde, und auf der anderen Seite gibt es einen Schwerpunkt für die Bedürfnisse jener Gaskundinnen und -kunden, die sowieso Schwierigkeiten haben, die Gasrechnung zu bezahlen. Das heißt, wir haben uns auch bemüht, entsprechende Aspekte und Maßnahmen gegen die Energiearmut einzubringen, so wie wir das auch schon seinerzeit beim ElWOG gemacht haben.

Es hat länger gedauert und, ja, einer der Punkte, der Knackpunkte, war die ganze Thematik des Leitungsbaus beziehungsweise der Enteignung für den Leitungsbau. Ich meine, dass das, was jetzt vorliegt – und ich werde dann auch noch einen ent­sprechenden Entschließungsantrag einbringen –, eine sinnvolle Lösung ist. Und die Lösung sieht so aus – und ich glaube, das muss man schon präzisieren –, dass die


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